Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Onlineauktionen

Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #6 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 21:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Onlineversand ohne Kaufvertrag

Och ne Frage!
Hab ich ne Chance auf Wertersetzung!?
Hab in anderen Blogs gelesen,das dort Wertersatz geleistet werden muss!
Aber ich kann ja nichts beweisen! Nur,das ich das Paket abgeschickt habe!
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 22:50
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Onlineversand ohne Kaufvertrag

Wie gesagt, mit den Beweislasten kann ich dir nicht helfen.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
Mit Zitat antworten
  #8 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 17:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Onlineversand ohne Kaufvertrag

Zitat:
Onlineversand ohne Kaufvertrag
Wieso "ohne Kaufvertrag"? Es gibt doch ganz offensichtlich einen.

Zitat:
Zitat von Mustermann0815 Beitrag anzeigen
Kann Person A die bessere Ware behalten und einfach sagen, das er alles korrekt erhalten hat?
Darf er sie behalten? Nein.
Zitat:
Ist Person A anderen gegenüber in der Beweispflicht?
Beweisen muß der etwas, der eine Forderung stellt oder eine Behauptung aufstellt.
Zitat:
Also muss er anderen Personen (z.B. Polizei) die Ware, die er erhalten hat, zeigen können?
Spätestens wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, auf jeden Fall. Sollte B Strafanzeige gegen A stellen, weil dieser die falsche Ware nicht zurückgibt, dann könnte auch die Kriminalpolizei sich die gelieferte Ware anschauen, um zu prüfen, ob sie tatächlich mit der vertraglich zugesicherten Ware übereinstimmt. Und man sollte sich da nicht täuschen - die tun das auch.

Eine völlig andere Sache ist die Frage nach der Beweisbarkeit. Wenn A sagt "Wo ist das Problem? Ich habe das Gerät XY von B gekauft und bezahlt, Bezahlung kann ich nachweisen, und B hat das Gerät XY geliefert" - dann wird man erstmal nachweisen müssen, daß B das Gerät YZ angeboten und verkauft hat, und nur versehentlich das Gerät XY beim Käufer gelandet ist.

Zitat:
Hat Person B eine Chance an die bessere Ware wieder heranzukommen?
Zunächst mal: es gibt wider Erwarten auch ehrliche Menschen. Sogar ziemlich viele. Der Käufer wird und kann erwarten, daß der Verkäufer die Versandkosten erstattet, wenn er die falsche Ware zurückschickt. Und ein dicker großer Schokoweihnachtsmann sollte auch nicht drin sein, im neuen Paket mit der richtigen Ware. Der ist dann aber nicht rechtlich begründet.
Zitat:
Kann Person B rechtliche Schritte einleiten, wenn ja hat Person A etwas zu befürchten?
Siehe oben.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Mit Zitat antworten
  #9 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 17:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Onlineversand ohne Kaufvertrag

Zitat:
Zitat von Elradon Beitrag anzeigen
Ein Anspruch besteht meiner Meinung nach schon aus 812 BGB. Denke das Problem ist aber nachzuweisen, dass der Kunde tatsächlich die falsche Waren hat geliefert bekommen. Hier mag vielleicht schon ausreichen, dass du zwei Pakete verschickt hast und der andere Kunde das bekommen hat, was eigentlich an Kunde A gehen sollte.
Wenn A Gerät XY bekommen sollte und C Gerät YZ, und beides wurde vertauscht, dann wird die Beweislage im Fall des Falles schon deutlich besser.

Man sollte nie vergessen, daß ein Gericht weitestgehend frei ist in der Würdigung der Beweislage und der Glaubwürdigkeit von Zeugen und Beklagten/Angeklagten.

Der Satz "Es steht Aussage gegen Aussage" bedeutet nicht "Da kann man nichts machen". Das Gericht kann durchaus der einen Aussage glauben, und der anderen nicht. Das hängt von den Gesamtumständen ab.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Privatkauf ohne Kaufvertrag,Artikel abweichend,Wer muss Rückversand zahlen? LaRosaNegra E-Commerce 0 13.09.2009 20:04
Kaufvertrag und Besitzansprüche Steffen Internationales Privatrecht 5 07.01.2009 10:16
Rücktritt vom Kaufvertrag dummangestellt Onlineauktionen 4 26.12.2008 15:42
Überraschende AGB - Onlineversand - Widerrufsrecht - Was tun? Düsseldorfer E-Commerce 8 27.05.2008 01:13



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:11 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46