| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Person A (Käufer) kauft in einem Forum nach schriftlicher Absprache ein Gerät, Person B (Verkäufer) ist einverstanden! Person A überweist das Geld und nach ein paar Tagen bekommt er ein Paket! DArin ist nicht die Ware, die er vermutet, sondern höherwertige Ware! Person B meldet sich und sagt, das da beim verschicken etwas schiefgegangen ist! Er hat aber nur die Versandbestätigung und keinerlei Unterlagen über den Inhalt des Paketes! Auch keine Seriennummern der Geräte und keine Quittungen, da die den beiden vertauschten Geräten beiliegen! Kann Person A die bessere Ware behalten und einfach sagen, das er alles korrekt erhalten hat? Ist Person A anderen gegenüber in der Beweispflicht? Also muss er anderen Personen (z.B. Polizei) die Ware, die er erhalten hat, zeigen können? Hat Person B eine Chance an die bessere Ware wieder heranzukommen? Kann Person B rechtliche Schritte einleiten, wenn ja hat Person A etwas zu befürchten? Ich hoffe auf schnelle und gute Info! Bei Rückfragen, antworte ich schnellstmöglich! |
| |||
| Die Situation ist doch offensichtlich. Du hast etwas bekommen, was dir nicht zusteht. Davon weißt du auch. Unabhängig von der rechtlichen Lage solltest du das Ding zurückgeben - stell dir doch einfach mal vor du wärst an der Stelle des Verkäufers.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
| |||
| Ein Anspruch besteht meiner Meinung nach schon aus 812 BGB. Denke das Problem ist aber nachzuweisen, dass der Kunde tatsächlich die falsche Waren hat geliefert bekommen. Hier mag vielleicht schon ausreichen, dass du zwei Pakete verschickt hast und der andere Kunde das bekommen hat, was eigentlich an Kunde A gehen sollte. Das kann ich dir aber nicht sagen, sondern nur ein Anwalt oder du recherchierst dir Urteile dazu.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
| |||
| Jetzt versucht der Käufer es auf die Tour, er hat ein Paket erhalten, doch es ist nur die Verpackung des teureren Gerätes drin! Er will mir jetzt unterstellen, das ich betrügen will! Komm ich da irgendwie raus!? |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Privatkauf ohne Kaufvertrag,Artikel abweichend,Wer muss Rückversand zahlen? | LaRosaNegra | E-Commerce | 0 | 13.09.2009 20:04 |
| Kaufvertrag und Besitzansprüche | Steffen | Internationales Privatrecht | 5 | 07.01.2009 10:16 |
| Rücktritt vom Kaufvertrag | dummangestellt | Onlineauktionen | 4 | 26.12.2008 15:42 |
| Überraschende AGB - Onlineversand - Widerrufsrecht - Was tun? | Düsseldorfer | E-Commerce | 8 | 27.05.2008 01:13 |
| |