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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige vor knapp 5 Monaten ist ein selbstständiger Fotograf zu mir gekommen und hat mich gefragt, ob wir Aufnahmen machen können welche er dann zu Werbezwecken verweden darf und mich im Gegenzug nichts kosten würden. Ich habe eingewilligt und die Fotos wurden gemacht. Als ich nach 4 Monaten immer noch nichts von den Fotos gesehen hatte, obwohl ich oft versucht habe anzurufen oder zu schreiben, habe ich ihm geschrieben er verhält sich unprofessionell. Daraufhin schreibt er mir (in Facebook), dass er sich sowas nicht bieten lässt und alle Fotos wieder löscht. So. Ich wollte die aber haben. Hab ich vll. irgend ein Recht die zu sehen oder zu bekommen oder sonst irgendwas, was mir einen Vorteil verschaffen könnte? Vielen Dank für jede Antwort! |
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| Zunächst, Rechtsberatung im Einzelfall ist leider verboten. Aber wenn man einen von dir beschriebenen Fall annimmt, denke ich schon, dass du ein Recht auf deine Fotos hast. Ich würde da erstmal auf den einvernehmlich, wenn auch nicht ausdrücklich geschlossenen Vertrag abstellen. Was aber viel interessanter meiner Meinung nach wäre, ist, ob der Fotograf die Bilder schon verwendet hat. |
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| wir nehmen an: es gibt dazu keinen schriftlichen Vertrag. Das ist alles nur mündlich abgelaufen. Leider! Die Bilder waren auf Facebook zu sehen, er hat sie quasi als Werbung für sich rein gestellt. Nach dem Chat in dem er meinte er löscht meine Aufnahmen, hab ich ihm geschrieben er soll die Bilder da raus nehmen. Hat er dann auch gemacht. Wenn er damit weiter irgendwo Werbung machen würde, dann hätte ich ja was in der Hand, aber so is halt scheiße. :x |
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| Nein. Zunächst müsste man prüfen, was hier überhaupt vertraglich vereinbart wurde. Es wurde kein Fotoauftrag an den Fotografen vergeben, sondern dieser hat erklärt, er wolle Fotos machen, die er dem Abgebildten kostenlos zur Verfügung stellen wolle, wenn er im Gegenzug dafür ein "Model-Release" bekäme, also die Einwilligung des Abgebildeten, die Fotos für Werbezwecke verwenden zu dürfen. Offensichtlich hat der Fotograf von diesem Vorhaben wieder Abstand genommen, vielleicht gefallen ihm die Fotos nicht ausreichend, um sie für Werbung nutzen zu wollen. Das allerhöchste, das ich hier sehe, ist ganz grundsätzlich die Möglichkeit seitens des Fotografierten, eventuelle Kosten (Reisekosten usw.) ersetzt zu bekommen, die er gehabt hat, um an dem Fotoshooting teilzunehmen.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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