Hallo miteinander,
immer wieder hört man von Seiten, die sich zB mit TV-Serien beschäftigen, dass sie Post von einem Anwalt wg. Urheberrechtsverletzungen erhalten haben. Manchmal ist es nur eine Unterlassungsklage (und die Downloads verschwinden von der Webseite), manchmal aber auch direkt eine Schadensersatzforderung (und gerne verschwindet daraufhin auch mal die gesamte Webseite).
Was mich nun primär interessiert: Darf ein Webseitenbetreiber einer TV-Serienseite Audio- oder Videoausschnitte (nicht komplette Folgen!) aus der Serie in seiner Downloadsektion anbieten? Was würde ihn dazu berechtigen bzw was nicht?
Ferner hätte ich gerne gewusst, wovon es abhängig ist, ob man nur zur Unterlassung aufgefordert wird oder direkt zur Zahlung einer Schadensersatzforderung.
Wer sich damit auskennt und mir meine Unwissenheit darüber etwas nehmen kann, dem wäre ich sehr dankbar.