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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Unter den AGB und auf der Rechnung steht nichts über die Wiederrufsbelehrung. Auf der Homepage ist jedoch die 14 tägige Frist aufgelistet. Theoretisch könnten sich ja die Inhalte der homepage geändert haben? Ich sollte was vorweisen. Welchen Weg kann ich nun am besten einschlagen, um an mein Geld zu kommen? Ich bitte um Hilfe |
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| Hallo xixi, hier ist Rechtsberatung im Einzelfall leider verboten, dafür muss ein Anwalt konsultiert werden. Aber der von dir gestellte Fall abstrakt betrachtet, wirft meiner Ansicht nach zwei Probleme auf: Zum einen beginnt die Widerrufsfrist im Fernabsatz erst mit ordnungsgemäßer Belehrung des Verbrauchers in Textform (§355 III 1). Wenn keine Belehrung vorliegt, kann die Frist also auch noch nicht abgelaufen sein. Sollte die Frist doch schon abgelaufen sein, wäre evtl. noch eine Anfechtung des Vertrages aufgrund eines Eigenschaftsirrtums möglich, wenn sich die bestellten Artikel tatsächlich derart von den auf der Homepage abgebildeten unterscheiden. Gruß Hendrik |
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| Software kauf, online, keinerlei Wiederrufsbelehrung seitens des Shops | RaZOr | E-Commerce | 1 | 02.06.2010 13:41 |
| Wiederrufsbelehrung etc. formulieren für eigenes Gewerbe[ebay] | Liraxist | Onlineauktionen | 1 | 31.10.2008 16:47 |
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