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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Beispiel, Seite A bietet das Angebot eines Vergleichs an. Die Daten die hinterlegt werden, werden einem externen Dienstleister weitergegeben, der sich um die Angebote kümmert. Dieser externe Dienstleister arbeitet mit der Firma A , B, C, D und E zusammen. Darf ich dann auf meiner Website die Firma A, B, C, D und E samt Ihrer Brandings oder lediglich den Namen auflisten oder benötigt man hierzu separat eine Einwilligung? Vielen Dank für die Beantwortung im voraus! :-D |
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| Firmenlogos sind zumeist geschützt, also sollte eine Einwilligung für die Nutzung des jeweiligen Logos eingeholt werden, um Ärger aus dem Weg zu gehen. |
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| Es ist nicht wirklich klar, wer hier was macht und wer hier in welchem Zusammenhang mit wem steht. Man darf geschützte Marken nicht ohne Erlaubnis des Markenrechtsinhabers "markenmäßig" benutzen, man darf aber sehr eine geschützte Marke ohne Erlaubnis des Markeninhabers benutzen, wenn man das z.B. zur Beschreibung eines eigenen (rechtmäßigen) Angebotes benötigt. Einfachstes Beispiel: Ein Gebrauchwagenhändler will einen Mercedes-Benz C200D verkaufen und zu diesem Zweck ein Foto von dem Auto und eine Beschreibung des Autos in einer Kleinanzeige in einer Zeitung veröffentlichen. 1. Das Design des Autos ist als Geschmacksmuster geschützt. 2. Der Name Mercedes-Benz wie auch die Typenbezeichnung C-Klasse sind als Marken für Mercedes geschützt. 3. Der Mercedes-Stern ist eine geschützte Marke der Daimler Benz AG. Dennoch darf der Gebrauchtwagenhändler selbstverständlich das Auto und den Mercedes-Stern in seiner Anzeige abbilden und das Auto als "Mercedes-Benz, C-Klasse" beschreiben. Denn dies dient zur Beschreibung der angebotenen Ware (Auto), und insofern sind die Rechte von Mercedes an dieser Stelle hier "erschöpft".* Der Gebrauchtwagenhändler darf seine Werbung auch mit "Mercedes-Gebrauchtwagen" überschreiben, auch das verletzt die Markenrechte von Mercedes nicht. Erst in dem Moment, wo der Gebrauchtwagenhändler sich so ungeschickt ausdrückt oder seine Werbung so ungeschickt macht, daß für den unvoreingenommenen, durchschnittlichen Betrachter der Eindruck entstehen kann, es handele sich um ein Angebot von Mercedes selbst oder der Gebrauchtwagenhändler sei im Auftrag der Daimler Benz AG tätig oder stehe in einer besonderen Geschäftsbeziehung mit ihr (sei also z.B. "Vertragshändler") - erst in diesem Augenblick überschreitet er die Grenzen des Zulässigen. (Markerechtlich wie wettbewerbsrechtlich.) ________________________ *) Anders wäre es, wenn dieser Mercedes ohne Einwilligung des Rechteinhabers erstmalig in die EU (bzw. den EWR) eingeführt wurde. Was bei einem in Deutschland gebauten Mercedes allerdings nicht möglich ist. (In anderen Fällen - -> Doc Martens - aber durchaus.)
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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