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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 18:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.12.2011
Beiträge: 1
Frage Partyticker


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Wenn auf einer gewerblichen Internetseite ein Partyticker laufen würde und dort könnten Benutzer ohne das sie sich registrieren müssten zu Partys aufrufen in der Form: "Sind 2 Jungs mit viel Bier und suchen noch Partyleute mit Grill" und in den Nutzungsbedingungen stände das außer Email-Adresse keine Kontaktdaten veröffentlicht werden dürften, wer würde im Zeitalter der Facebook-Partys für Schäden und Folgekosten haften? Der Partytickerbetreiber oder der Inserent?
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