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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige ich habe in einem Forum eine Softairwaffe verkauft habe in der Anzeige nicht geschrieben, das die Waffe funitioniert oder defekt ist da ich es nich wusste, weil sie lange rumlag. Nachdem Verkauf meinte der Käufer,dass die Waffe defekt sei und er versucht noch einige Sachen und falls das nicht hilft, will er sein Geld zurück. Dann hab ich geschrieben ok ich wusste nicht, das die Waffe defekt ist aber vllt ist der Akku kaputt da sie schon lange bei mir rumgelegen ist.Dann kam die Nachricht, das man noch was probiert und wenn die Waffe dann immer noch nicht geht möchte man das Geld zurück. Danach wurde an der Waffe rumprobiert und am Ladegerät der Stecker abgeschraubt um es direkt an der Waffe anschließen zu können und dann kam das die Waffe immer noch nicht geht aber es wird noch weiter versucht. dabei wurden mir die teile im inneren der Waffe aufgezählt die kaputt sein können und das hat er dann getestet ich nehme auch an das man die Waffe auch zerlegt hat. Danach kam die Nachricht, das er jetzt das Geld zurück haben will. Jetzt frag ich mich warum wurde solang probiert ich habe ihm schon gesagt wenn ihr gleich gesagt hättet Geld zurück wäre ich darauf ein gegangen aber so weiß ich ja nicht ob die Bauteile beim probieren kaputt gegangen sind. Und was noch zu sagen ist beim Verkauf stand unten noch keine Garantie oder Rücknahme. Was sollte ich jetzt am besten machen. |
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| Hallo, zunächst der Hinweis, dass Rechtsberatung im Einzelfall verboten ist. Den von dir geschilderten Fall abstrakt betrachtet, würde ich sagen, dass der Verkäufer zunächst für die defekte Waffe einzustehen hat. Schließlich war es sein Verschulden, er hätte die Funktionstüchtigkeit vorher kontrollieren können/müssen. Der Käufer ging davon aus, dass er eine funktionierende Waffe erhalten werde. Trotz des Versuches, die Waffe ans Laufen zu bekommen, würde ich sagen, dass der Verkäufer die beste Lösung wäre, die Waffe zurückzunehmen und das Geld zurückzuerstatten. Der Käufer könnte nämlich auch Schadensersatz wegen der Schlechtleistung des Verkäufers geltend machen. |
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| Allerdings wäre es wohl Aufgabe des Käufers nachzuweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang schon bestand. Ob der Haftungsausschluss wirksam ist, solltest du auch prüfen. Falls er das ist, wär das (für dich) schön.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| wenn ich etwas verkaufe und es nicht testen kann schreibe ich rein dass die funktion nicht getetst wurde. wenn du das nicht machst würde ich als käufer das ding auch zurück geben wollen. wenn ich das jetzt alles mal von verkäufer sicht sehe würde ich die waffe nicht mehr zurücknehem wollen weil ich nicht weiß was derjenige schon ausprobiert hat und dadurch kaputt gemacht hat. eine blöde situation aber ich kann dich da schon verstehen. |
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| Naja ich hab jetzt keine lust mehr auf das Theater und nehme das Teil zurück. Habe Ihm aber gesagt, dass wenn ich feststelle das man die Waffe zerlegt hat etwas am Betrag behalten werde da der Verdacht nahe liegt, das erst beim bastellt was kaputt gegangen sein könnte. Naja das hab ich dem schon vor fast einer Woche geschrieben aber da kommt nicht mehr obwohl der zwischenzeitlich wieder on war. Ach ja der hat mir auch schon mit der Poilizei gedroht wenn ich das Teil nicht zurücknehme. Darauf hin wollte ich den Namen und Telnummer. des Beamten wissen aber da kam auch noch nichts war sicher nur um Druck zu machen aber auch nicht gerade die feine Art zumal er ja mit Schuld an der Sachen hat. |
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