Zitat:
Zitat von b-rain Wenn jemand auf seinem Weblog (oder seiner Webseite, jedenfalls öffentlich) den Musikstil einer Band kritisiert, kann die Band verlangen, dass er den Post löscht? |
Nein.
Nein. NEIN. NEIN. NEIN. NEIN. NEIN. NEIN. NEIN. NEIN. NEIN. NEIN. Zitat:
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Ändert es etwas, wenn im Post steht, dass dieser nur die persönliche Meinung wiederspiegelt?
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Nein.
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Soweit ich bis jetzt bei meiner Recherche gekommen bin, steht hier §185 StGB, also der Tatbestand einer Beleidigung der Meinungsfreiheit aus dem GG gegenüber. § 193 (Wahrnehmung berechtigter Interessen) sagt hier auch noch was über den Fall u.a. über "Tadelnde Urteile über [..] künstlerische Leistungen .." aus.
Eine vorsätzliche Beleidigung liegt auf jeden Fall nicht vor. Wir reden hier auch nicht von etwas wie "Die Musik ist total Sch*ße" oder so. Mehr etwas wie: "nee, die gehen echt gar nicht". Im Anschluss wird auch kurz kommentiert, was an der Musik nicht gefällt.
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Die Freiheit der Meinungsäußerung findet ihre Grenze u.a. dort, wo sie die Grenze zur Beleidigung überschreitet. Wo die liegt, entscheidet im Einzelfall das Gericht.
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Dass eine geschäftliche Schädigung nachzuweisen wäre, kann ich mir nicht recht vorstellen, so stark wird der Blog nun wirklich nicht frequentiert.
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Und selbst wenn, würde das noch lange nicht zu irgendwelchen Ansprüchen berechtigten.
Wenn ein bekannter Theaterkritiker schreibt "Das neue Stück von Peymann im Stadttheater ist grauenvoll, fürchterlich, unerträglich. Liebe Leser, gehen Sie nicht dort hin, nutzen Sie ihre kostbare Lebenszeit für etwas Sinnvolleres, als sich diesen unsäglichen Unsinn anzuschauen!" ---
--- dann wird das nicht nur vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, das Stadttheater muss es auch hinnehmen, wenn daraufhin der Verkauf von Eintrittskarten um die Hälfte zurückgeht.
(Es nimmt es ja auch hin, wenn nach einer positiven Kritik die Leute ihm die Bude einrennen...)