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| Anzeige mal angenommen, es würde jemand eine video welches er auf einem videoportal gesehen hat, via einbettungscode (wenn vorhanden) und quellenangabe auf seiner homepage zur schau stellen, könnte dieser dafür belangt werden oder in einer andern art strafrechtlicht verfolgt werden ? gruß syntax Geändert von Syntax1976 (06.12.2011 um 20:27 Uhr). |
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| jap, man nehme etwa das krasse Beispiel, dass das Video Kinderpornografie enthalten würde.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| erstmal danke, für deine antwort ! mich persönlich macht es stutzig, dass man selbst zur verantwortung gezogen wird (kinderpornos jetzt mal ausgeschlossen). es ist ja so, youtube zb. bietet den uploadservice an (da sehe ich schon mal youtube in der pflicht). dann komm noch dazu, dass der uploader das video ins netz gestellt hat, nicht der user ! als weiteres kann man ja als uploader, das einbetten etc. untersagen. daher wird dem user alles bereit gestellt, was er brauch und nirgends wird gewarnt. ich versteh da nicht den sinn, wo dann die schuld des users liegen soll ? wenn jemand etwas frei zum einbetten bereit stellt, , woher soll dann der user wissen, ob es nun legal ist oder ilegal ist ? die schuld sollte doch da ganz klar beim uploader liegen oder bei youtube ! gibts da gerichtliche urteile zu, zum nach lesen ? ich find die thematik schon recht interessant, weil es dort zu situationen kommen kann, in dem man unbewusst etwas einbindet, was illegal ist. da wäre es schon schön nachlesen zukönnen, wie es dann um einen steht ! gruß syntax |
| Tags: auf, einbetten, homepage, video, videoportal |
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