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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 17:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.12.2011
Beiträge: 5
Standard Impressumspflicht bei Website bestehend aus Hintergrundbild und Links - ja oder nein?


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Wenn Person A eine Website erstellt, die lediglich aus einem Hintergrundbild (Foto von Person A), sowie Links zu ihren Facebook-, Twitter- und Youtubeprofilen und einer Kontakt-Email-Adresse besteht, muss ein Impressum auf die Website? Die Seite hätte immerhin keinen großartigen Inhalt, außer den Links.

Geändert von GrünerKranich (08.12.2011 um 17:36 Uhr).
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