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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige mal folgende Situation angenommen: Eine Person recherchiert im Internet die Adressen von Prostituierten und stellt diese zusammengefasst, kategorisiert, also einfach aufbereitet auf einer Website zur Verfügung für interessierte Leser. Ist dies zulässig oder muss er sich ggf. vorher eine Erlaubnis dazu einholen? Macht es einen Unterschied, ob es a.) eine Adresse ist, die z.B. in einer Zeitung genannt wird (manche Zeitungen haben entsprechende Rubriken für solche Dienste)? b.) oder eine Adresse, die auf einer frei zugänglichen Website angeboten wird, bei der eben diese Prostituierte inserieren können und eben dort diese Adresse angegeben haben? c.) oder eine Adresse, die man telefonisch erfährt, indem man bei einer (entweder in der Zeitung wie a.) oder auf der Website wie b.)) angegebener Nummer anruft und diese Adresse dann dort mitgeteilt bekommt? |
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| Hallo GrünerKranich und danke für deine Antwort. Was soll das heißen? Ich darf doch auch eine Liste von sagen wir mal Maurern die ihr Handwerk anbieten zusammenstellen. Oder nicht? Das sollte doch auch bei anderen Gewerben möglich sein oder (natürlich nicht Privatadressen, nur die naja, wie nennt man das, Geschäftsadressen halt). Hast du ne Idee wo man das nachlesen könnte oder allgemein zu dem Thema "Veröffentlichen von Geschäftsadresse" (Gesetze, sonstige Literatur)? Viele Grüße |
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| Zitat:
Öffentlich zugängliche Geschäftsdaten von Unternehmern wie Geschäftsanschrift, Telefonnummer, Beschreibung der Geschäftstätigkeit usw. darf man sammeln und veröffentlichen.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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