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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 01:24
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Registriert seit: 09.12.2011
Beiträge: 8
Frage Adressen von Prostituierten gesammelt auf Website anzeigen? Erlaubt?


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Hallo zusammen,
mal folgende Situation angenommen:

Eine Person recherchiert im Internet die Adressen von Prostituierten und stellt diese zusammengefasst, kategorisiert, also einfach aufbereitet auf einer Website zur Verfügung für interessierte Leser.

Ist dies zulässig oder muss er sich ggf. vorher eine Erlaubnis dazu einholen?

Macht es einen Unterschied, ob es

a.) eine Adresse ist, die z.B. in einer Zeitung genannt wird (manche Zeitungen haben entsprechende Rubriken für solche Dienste)?

b.) oder eine Adresse, die auf einer frei zugänglichen Website angeboten wird, bei der eben diese Prostituierte inserieren können und eben dort diese Adresse angegeben haben?

c.) oder eine Adresse, die man telefonisch erfährt, indem man bei einer (entweder in der Zeitung wie a.) oder auf der Website wie b.)) angegebener Nummer anruft und diese Adresse dann dort mitgeteilt bekommt?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 21:02
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Registriert seit: 07.12.2011
Beiträge: 5
Standard AW: Adressen von Prostituierten gesammelt auf Website anzeigen? Erlaubt?

Prinzipiell darf erstmal niemand die Adressen oder persönlich Daten anderer einfach so ohne deren Einverständnis veröffentlichen.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 05:08
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Registriert seit: 09.12.2011
Beiträge: 8
Standard AW: Adressen von Prostituierten gesammelt auf Website anzeigen? Erlaubt?

Hallo GrünerKranich und danke für deine Antwort.

Was soll das heißen? Ich darf doch auch eine Liste von sagen wir mal Maurern die ihr Handwerk anbieten zusammenstellen. Oder nicht? Das sollte doch auch bei anderen Gewerben möglich sein oder (natürlich nicht Privatadressen, nur die naja, wie nennt man das, Geschäftsadressen halt).

Hast du ne Idee wo man das nachlesen könnte oder allgemein zu dem Thema "Veröffentlichen von Geschäftsadresse" (Gesetze, sonstige Literatur)?

Viele Grüße
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  #4 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 16:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.12.2011
Beiträge: 8
Standard Zusatzfrage

Wenn man sich diesbezüglich von einem zugelassenem Anwalt beraten lassen möchte. Zu was für einem geht man dann am besten? Einem der sich auf Internetrecht spezialisiert hat?
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  #5 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 00:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Adressen von Prostituierten gesammelt auf Website anzeigen? Erlaubt?

Zitat:
Zitat von GrünerKranich Beitrag anzeigen
Prinzipiell darf erstmal niemand die Adressen oder persönlich Daten anderer einfach so ohne deren Einverständnis veröffentlichen.
Prostituierte sind selbständige Unternehmer, und ihre "beruflichen Daten" sind keine persönlichen Daten und unterliegen insofern auch nicht den Vorschriften des BDSG.

Öffentlich zugängliche Geschäftsdaten von Unternehmern wie Geschäftsanschrift, Telefonnummer, Beschreibung der Geschäftstätigkeit usw. darf man sammeln und veröffentlichen.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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