Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Onlineauktionen

Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 12:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.12.2011
Beiträge: 4
Standard Reklamation und hälftige Kaufpreiserstattung


Anzeige
Guten Tag,
im April wurde bei eBay eine Gartenbox für 68 Euro gekauft, in deren Beschreibung steht: "Der Innenraum ist mit einem Regenschutz ausgeschlagen. Die in der Box befindlichen Gegenstände sind dadurch vor Nässe geschützt."
Als Anfang August heftige Regenfälle auftragen, zeigte sich, daß die Gegenstände NICHT vor Nässe geschützt sind. Also wurden erfolglos einige Möglichkeiten ausprobiert wie das Abdichten der Holzfugen im Deckel innen mit Silikon oder das Verkleben des Deckels innen mit einer zusätzlichen Folie. Zwischenzeitlich war der Käufer mehrfach im Urlaub.
Anfang November wurde die Box vom Käufer reklamiert. Der erhielt vom Verkäufer folgende Antwort: "Die Auflagenbox wurde nicht als wasserdicht verkauft oder angeboten..."
Und: "Aus Kulanz und ohne jegliche Präjudiz bieten wir Ihnen die Rücknahme der Box gegen Erstattung des hälftigen Kaufpreises aufgrund einer sechsmonatigen Nutzung an. Der Erstattungsbetrag beträgt 34,00 €."
Die Kosten der Rücksendung werden vom Verkäufer getragen.
Kann der Käufer auf Erstattung der gesamten Kaufsumme bestehen?
Mit freundlichen Grüßen
Yavanna
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 13:29
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Reklamation und hälftige Kaufpreiserstattung

Ich denke, dass es in diesem Bereich Unterschiede zwischen wasserdicht, Wasserschutz, Nässeschutz etc gibt. Unterschiede bestehen etwa darin, was genau ausgehalten werden soll: Das Untertauchen in Wasser, Spritzwasserschutz. Starker / schwacher Regen. Was hier vereinbart war und was vorliegt, müsste man nun schauen.

Vor einem Rücktritt müsste man schließlich überlegen, ob nicht erst die Möglichkeit der Nacherfüllung gegeben werden muss.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 16:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.12.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Reklamation und hälftige Kaufpreiserstattung

Eine Nacherfüllung würde doch bedeuten, daß der Verkäufer das Recht hat, eine neue Box zu liefern. Aber ich denke, daß alle Boxen dieser Art den gleichen Mangel aufweisen. Und es ist doch so, daß der Verkäufer die Reklamation anerkennt, nur nicht den vollen Kaufpreis erstatten will, weil die Box 6 Monate genutzt wurde. Ist das gesetzlich?
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 18:40
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Reklamation und hälftige Kaufpreiserstattung

Du kannst davon ausgehen, aber ist es wirklich so? Vielleicht hat er auch welche, die dem Vertrag entsprechen.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 22:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.12.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Reklamation und hälftige Kaufpreiserstattung

Zitat:
Zitat von Elradon Beitrag anzeigen
Du kannst davon ausgehen, aber ist es wirklich so? Vielleicht hat er auch welche, die dem Vertrag entsprechen.
Entschuldige, aber ich weiß jetzt nicht, auf welche meiner Fragen sich Deine Antwort bezieht. Wovon kann ich ausgehen?
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Reklamation bei Ebaykauf Detas Onlineauktionen 2 16.02.2011 19:37
Keine Rückmeldung bei Reklamation sani90 E-Commerce 14 16.02.2010 22:44
ibaykauf und Reklamation merkur09 Onlineauktionen 5 12.01.2010 13:07
AG München: Kaufpreiserstattung erst nach Rücknahme negativer eBay-Bewertung? Discuss24 Onlineauktionen 0 04.07.2009 10:37
Reklamation nach 2 Monaten flash03 E-Commerce 9 18.10.2008 21:45



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:40 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46