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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige im April wurde bei eBay eine Gartenbox für 68 Euro gekauft, in deren Beschreibung steht: "Der Innenraum ist mit einem Regenschutz ausgeschlagen. Die in der Box befindlichen Gegenstände sind dadurch vor Nässe geschützt." Als Anfang August heftige Regenfälle auftragen, zeigte sich, daß die Gegenstände NICHT vor Nässe geschützt sind. Also wurden erfolglos einige Möglichkeiten ausprobiert wie das Abdichten der Holzfugen im Deckel innen mit Silikon oder das Verkleben des Deckels innen mit einer zusätzlichen Folie. Zwischenzeitlich war der Käufer mehrfach im Urlaub. Anfang November wurde die Box vom Käufer reklamiert. Der erhielt vom Verkäufer folgende Antwort: "Die Auflagenbox wurde nicht als wasserdicht verkauft oder angeboten..." Und: "Aus Kulanz und ohne jegliche Präjudiz bieten wir Ihnen die Rücknahme der Box gegen Erstattung des hälftigen Kaufpreises aufgrund einer sechsmonatigen Nutzung an. Der Erstattungsbetrag beträgt 34,00 €." Die Kosten der Rücksendung werden vom Verkäufer getragen. Kann der Käufer auf Erstattung der gesamten Kaufsumme bestehen? Mit freundlichen Grüßen Yavanna |
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| Ich denke, dass es in diesem Bereich Unterschiede zwischen wasserdicht, Wasserschutz, Nässeschutz etc gibt. Unterschiede bestehen etwa darin, was genau ausgehalten werden soll: Das Untertauchen in Wasser, Spritzwasserschutz. Starker / schwacher Regen. Was hier vereinbart war und was vorliegt, müsste man nun schauen. Vor einem Rücktritt müsste man schließlich überlegen, ob nicht erst die Möglichkeit der Nacherfüllung gegeben werden muss.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Eine Nacherfüllung würde doch bedeuten, daß der Verkäufer das Recht hat, eine neue Box zu liefern. Aber ich denke, daß alle Boxen dieser Art den gleichen Mangel aufweisen. Und es ist doch so, daß der Verkäufer die Reklamation anerkennt, nur nicht den vollen Kaufpreis erstatten will, weil die Box 6 Monate genutzt wurde. Ist das gesetzlich? |
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| Du kannst davon ausgehen, aber ist es wirklich so? Vielleicht hat er auch welche, die dem Vertrag entsprechen.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Entschuldige, aber ich weiß jetzt nicht, auf welche meiner Fragen sich Deine Antwort bezieht. Wovon kann ich ausgehen? |
| Tags: kaufpreiserstattung, reklamation |
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