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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Wenn man einen Domainnamen registrieren lassen möchte (für rein private Zwecke, keine kommerzielle Verwendung), darf dieser beispielsweise Markennamen, Romannamen, Autonamen, Länder-Städtenamen, Namen von fiktiven Personen und/oder Comicfiguren usw. in fragmentierter oder in kombinierter Form in einer Domain wie beispielsweise www.pirates-of-the-web.de, www.kitchenhulk.de o.ä. enthalten, oder würde das bereits eine Verletzung des Urheberrechts darstellen? Und falls dem so ist, was wäre denn in naheliegenster Form erlaubt? Oder muß bei jeder auch nur ansatzweisen Verwendung eine Erlaubnis o.ä. eingeholt werden? Danke für die Antwort im Voraus! Geändert von baltam65 (11.12.2011 um 04:54 Uhr). |
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| Auch wenn ich kein Jurist bin, würde ich sehr vorsichtig mit ähnlichen Namensgebungen sein. Der rosa Riese sieht es beispielsweise nicht gerne, wenn ein Namen / Domain mit einem "T" versehen ist. Solltest du immer abwägen, ob es sinnvoll ist - gerade, wenn du es privat nutzen möchtest und keine unbedingte Notwendigkeit gegeben ist.
__________________ vg Thomas ====================== www.ecommerce-vision.de Fachblog für Ecommerce |
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