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  #1 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 22:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.12.2011
Beiträge: 2
Standard Video ungefragt veröffentlicht für Werbung auf Homepage


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Hallo,
meine Tochter 8 hat in einem Brautmodengeschäft bei einer Modenschau für Kommunionkleider teilgenommen. Sie hat mit einer Freundin zusammen mitgemacht, die die Besitzer kennt. Auf der Homepage des Brautmodengeschäfts kann man die Modenschau per Video ansehen.
Leider wusste ich gar nicht, dass das Geschäft das Video als Werbung auf die Homepage stellt. Ist sowas eigentlich erlaubt?? Wir sind gar nicht gefragt worden, ob wir damit einverstanden sind.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Kicki
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  #2 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 22:50
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Video ungefragt veröffentlicht für Werbung auf Homepage

Das kommt auf die Umstände drauf an. Vielleicht gab es irgendwo einen Hinweis? Ist sie einzeln oder in der Menge zu sehen?
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht / Recht am eigenen Bild
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 22:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.12.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Video ungefragt veröffentlicht für Werbung auf Homepage

Sie ist mehrfach mit ihrer Freundin zusammen zu sehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 18:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Video ungefragt veröffentlicht für Werbung auf Homepage

Zitat:
Zitat von Kicki Beitrag anzeigen
Ist sowas eigentlich erlaubt??
Tendenziell: ja.

Ich als Veranstalter würde sagen: Wer an einer öffentlichen Modenschau als Model teilnimmt, der stimmt damit konkludent der Veröffentlichung von Fotos oder Filmaufnahmen von dieser Modenschau zu. Jedenfalls solange diese Veröffentlichung noch in irgendeinem Zuammenhang mit der Modenschau steht.

Insofern wäre sogar eine Einwilligung in die Veröffentlichung gegeben. (Es gibt eine Reihe von Gerichtsurteilen, die diese Position bejahen. In denen geht es allerdings um bezahlte Models. Aber das dürfte m.E. keinen grundlegenden Unterschied ausmachen.)

Davon abgesehen würde ich eine öffentliche Modenschau als "Ereignis der Zeitgeschichte" einstufen, und dann gilt grundsätzlich nur ein sehr eingeschränktes "Recht am eigenen Bild", und das gilt ganz besonders für die "Hauptpersonen", also die Models der Modenschau.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.

Geändert von TomRohwer (18.12.2011 um 18:34 Uhr).
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