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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Mit IT hat das meiner Meinung nach gar nicht soo viel zu tun. Das alles könnte ja auch so mit Offline-Inhalten passiert sein.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Da hast Du natürlich Recht, das ist ja bei dem Flyer auch der Fall... Jetzt fällt mir doch noch eine andere Frage ein: Bislang habe ich noch keine Rechtsschutzvrsicherung. Würde die in diesem Sachverhalt evtl. Sinn machen und wie lange muss man versichert sein bis solch eine Versicherung greift? |
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| Das kann dir nur die Versicherung sagen...
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Zunächst mal: Rechtsberatung im Einzelfall ist zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten, und die Antwort auf eine Frage wie "Darf ich...?" ist in diesem Fall definitiv eine solche. Ganz generell und allgemein: Also Unternehmer (egal ob nun im konkreten Fall Freiberufler oder Gewerbetreibender; im Regelfall gilt Webdesign in Deutschland als Gewerbe, aber das ist hier rechtlich unerheblich.) Zitat:
Zitat:
Letztlich ist das aber alles eine Sache, die unter "Vertragsfreiheit" fällt - man kann unter Unternehmern in dieser Hinsicht ziemlich viel nach eigenem Gusto vereinbaren. Zitat:
Zitat:
Wenn er aus dem Vertrag Anspruch auf seine Provision hat, dann hat er die übrigens grundsätzlich auch dann, wenn sein Partner selbst mit dem Kunden in Kontakt tritt. Wenn man einen Immobilienmakler beauftragt, eine Immobilie zu verkaufen, und man macht dann unter Umgehung des Maklers ein Geschäft mit einem Kunden, den der Makler zuerst kontaktiert hat, dann hat der Makler einen Rechtsanspruch auf seine vereinbarte Provision. Nur mal als Beispiel. Zitat:
"Konkurrenzverbote" und "Umgehungsverbote" zwischen Unternehmern sind aber grundsätzlich durchaus wirksam und keineswegs sittenwidrig. Zitat:
Einen Anwalt konsultieren, den genauen Sachverhalt prüfen und beurteilen lassen, und sich von dem Anwalt dann auch gleich eigene AGB und Musterverträge für die zukünftige Arbeit entwerfen lassen.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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