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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 16.12.2011, 09:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.12.2011
Beiträge: 2
Standard Missbrauch einer Email-Adresse unter falschem Namen


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Person X legt sich bei einem Mailanbieter eine Adresse unter dem Namen von Person Y und eine unter dem Namen von Person Z an und verschickt Emails unter den Namen Y und Z, um beiden zu schaden. Macht sich Person X strafbar? Was können Person Y und Z dagegen unternehmen?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 17:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Missbrauch einer Email-Adresse unter falschem Namen

Zitat:
Zitat von baerenmann Beitrag anzeigen
Person X legt sich bei einem Mailanbieter eine Adresse unter dem Namen von Person Y und eine unter dem Namen von Person Z an und verschickt Emails unter den Namen Y und Z, um beiden zu schaden. Macht sich Person X strafbar? Was können Person Y und Z dagegen unternehmen?
Was bedeutet "um zu schaden"?

Und ist es nur eine Namensgleichheit? Oder gibt sich jemand ganz konkret als eine andere Person aus?

(Ich kann mir eine E-Mail-Adresse unter dem Pseudonym "Michael Maier" zulegen. Ich kann mir sogar eine E-Mail-Adresse unter dem Pseudonym "Michael Mittermaier" zulegen. Das ist weder verboten noch sonst wie rechtswidrig.

Ich darf aber nicht einfach den Eindruck erwecken, ich sei "Michael Maier, Guttenbergstraße 69, 12345 Plagiatenburg", und schon gar nicht darf ich diesen Eindruck erwecken, um "im Namen" jenes Michael Maier irgendwelche öffentlichen Äußerungen zu machen, Geschäfte zu tätigen usw. usf.

Und wenn Michael Mittermaier seinen Namen für bestimmte Produkte/Dienstleistungen als Marke hat schützen lassen, dann darf ich nicht mal ohne zu behaupten, ich sei der Michael Mittermaier diesen Namen im Geschäftsverkehr bzw. "markenmäßig" benutzen.)
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 08:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.12.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Missbrauch einer Email-Adresse unter falschem Namen

Hallo,

Person X gibt sich konkret als Person Y und als Person Z aus und schreibt Personen an, die Person Y und Z kennen. Wie können sich Personen Y und Z dagegen wehren bzw. das unterbinden?

Gruß,
Baerenmann
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  #4 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 16:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Missbrauch einer Email-Adresse unter falschem Namen

Zitat:
Zitat von baerenmann Beitrag anzeigen
Person X gibt sich konkret als Person Y und als Person Z aus und schreibt Personen an, die Person Y und Z kennen.
Das wäre dann eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes von Y und Z.
Zitat:
Wie können sich Personen Y und Z dagegen wehren bzw. das unterbinden?
Einen Anwalt beauftragen, von X eine Unterlassungserklärung zu fordern bzw. nötigenfalls eine gerichtliche Verfügung zu erwirken.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 13:56
Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2012
Beiträge: 32
Standard AW: Missbrauch einer Email-Adresse unter falschem Namen

Klar macht sich X strafbar. Was würden denn die Geschädigten gern dagegen tun?
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