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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Urheberrechtlich sowieso nicht, weil Namen nicht urheberrechtlich geschützt sind. Markenrechtlich braucht man für die markenmäßige Benutzung einer geschützten Marke die Erlaubnis des Markenrechtsinhabers. Ich möchte mir jetzt nicht vorzustellen versuchen, ob man in einem Song den Markennamen "Myspace" so verwenden kann, daß das zu einer markenmäßigen Nutzung wird; auf jeden Fall, glaube ich, würde den wohl keiner mehr hören mögen. "I was in my space, you were in your space - now we're in our space..." "Myspace" hat gesprochen und gesungen schon mal den großen Nachteil, daß es deckungsgleich mit "my space" ist. Ein soziales Netzwerk "my space" zu nennen geht natürlich nicht, weil das zu ähnlich zum geschützten "Myspace" ist. Aber sonst kann man "my space" sagen, schreiben und singen, solange man will. Zumal Markenschutz sich ja auch immer auf bestimmte Waren- und Dienstleistungsklassen beschränkt.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Ich bedanke mich schon mal für die Antwort! Und entschuldige mich dafür, den falschen "Themenbereich" gewählt zu haben. Aber zurück zu ihrer Information. Nun haben Sie geschrieben, dass man "my space" in einem Songtitel und Songtext verwenden könnte, sofern ich das richtig interpretiert habe. Meine Frage stellt sich wie folgt: Wie sieht es denn jetzt mit dem Namen bzw. Wort "Myspace" aus, welches sich auch inhaltlich direkt auf das soziale Netzwerk "Myspace" bezieht. Einmal davon abgesehen, ob jemand den Song dann noch hören mag, oder nicht. |
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| Solange man es nicht "markenmäßig" benutzt, ist das alles kein Problem.
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| Tags: eigennamen, songtitel |
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