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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 11:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.12.2011
Beiträge: 1
Ausrufezeichen eBay-Art. f. 1,- € (Sofortkauf 3.000,- €) ersteigert, VK hat Ware vorher verkauft.


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Hallo,

angenommen Käufer K ersteigert bei einem Online-Autionshaus einen Artikel zur Abholung für 1,- €. Der Verkäufer V hatte einen Sofortkaufpreis in Höhe von 3.000,- € angegeben aber keinen Mindestpreis festgesetzt.
K freut sich, denn der Artikel ist genau das, wonach er schon lange gesucht hat. V meldet sich nach Auktionsablauf per Email und teilt kurz und knapp mit, dass er den Artikel vor ein paar Tagen bereits verkauft hätte. Es täte ihm leid und schöne Grüße.
K ist sauer und fragt nach einem Ersatz. Der V hat keinen Ersatz und versteht das Problem nicht. Den 1,- € bekommt K zurücküberwiesen und V: "Keiner hatte einen finanziellen Schaden" (besonders V nicht).

K möchte dies nicht so stehen lassen, setzt V eine Frist und beabsichtigt (sobald möglich) V bei dem Autionshaus zu melden.
Was kann K noch tun und welche Ansprüche kann K geltend machen?
Welcher Streitwert wird festgesetzt, falls K klagen möchte?

Vielen Dank und
Grüße

Geändert von JayJay1977 (11.01.2012 um 15:31 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 14:03
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: eBay-Art. f. 1,- € (Sofortkauf 3.000,- €) ersteigert, VK hat Ware vorher verkauft

Ich würd sagen der Verkäufer muss einen gleichwertigen Gegenstand beschaffen und dem Käufer geben. Ansonsten, unter Voraussetzungen - etwa Fristsetzung - wäre wohl auch Schadensersatz für den Deckungskauf möglich.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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