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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Auf eine Webseite muss ein Impressum "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar" sein. Gilt das auch für einen (Anonymous) FTP? Und was ist da unmittelbar erreichbar? Reicht es im Begrüßungspromt? Oder besser als Textdatei in's root Verzeichnis? Mit freundlichen Grüßen wanne |
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| Die Impressumspflicht gilt für Websites. Ein FTP-Server ist keine Website. Wenn man auf dem - sehr umständlichen - Weg über einen FTP-Server Websites zum Download bereithielte, nach dem Motto "Lieber User, laden Sie sich das Zeugs runter und setzen Sie es am lokalen Rechner as Website zusammen"... ne, aber auch dann nicht.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| Tags: 5 tmg, ftp, imprssum, imprssumspflicht |
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