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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 10:55
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Registriert seit: 21.12.2011
Beiträge: 2
Ausrufezeichen "Manipulation" in Gewinnspiel, Verstoß gegen Teilnahmebedingung


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Hallo zusammen!

Ich habe da ein paar Fragen zur Rechtslage bei Teilnahmebedingungen von Internet-Gewinnspielen, deren Antworten darauf ich hier leider noch nicht in ausreichender Weise gefunden habe. Ich hoffe der Text erschlägt nicht..

Der Fall:
In einem Gewinnspiel können Teilnehmer in einem Flash-Spiel eine Punktzahl erreichen und sie anschließend in einer Highscoreliste mit einem Nickname und ihrer Emailadresse abspeichern. Teilnehmen darf man bis zum Teilnahmeschluss so oft wie man will. Nach Teilnahmeschluss wird der Spieler, der bis dahin auf Platz 1 steht, einen Preis (z.B. Reise) gewinnen.
In den Teilnahmebedingungen steht:

"Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen, werden ausgeschlossen. In diesen Fällen können auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden."

Im Spiel kann man in einer perfekten Runde mit unmenschlichen Fähigkeiten z.B. 1000 Punkte erreichen. Bei normalem Ablauf des Spiels wird die Punktzahl nach Beendigung vom Spiel errechnet und an den Server des Anbieters geschickt, um sie zu speichern. Nun gibt es aber mehrere User, die sogar mit mehr als den technisch möglichen 1000 Punkten in der Highscore stehen, z.B. mit 1200 Punkten.

Gehen wir davon aus, dass die oben genannten User wahrscheinlich den vom Spiel generierten Speicherbefehl inklusiver der darin verschlüsselten Punktzahl bevor sie an den Server geschickt wurde abgefangen haben, dann verändert, und die veränderte Information an den Server weitergeschickt haben. Da der Server nicht weiß, WIE man im Spiel an diese Punkte gekommen ist und wie hoch sie überhaupt möglich sind, werden sie einfach gespeichert.

Fragen:
1. Fällt dieses Vorgehen unter "unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen"?
2. Kann man diese User ausschließen?
3. Wenn bereits ein Gewinnversand erfolgte, kann dieser zurückgefordert werden?


Desweiteren steht in den Teilnahmebedingungen:

"Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
xxx behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Gründe für eine vorzeitige Beendigung können darin liegen, dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann xxx von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen."

4.: Hat dieser Eintrag eine Rechtsgrundlage? Wird durch veränderte Punktzahlen eine ordnungsgemäße Durchführung verhindert? Es wurde ja z.B. kein Server lahmgelegt oder sich in eine Datenbank eingehackt. Könnte man das Problem der hohen Punktzahlen durch ausschließen der betroffenen User beheben?
5: Ist eine Schadensersatzforderung druchsetzbar? Der entstandene Schaden kann wahrscheinlich ja nicht genau ermittelt werden. Zudem liegen nur email-Adressen und Vor- und Nachname der User vor. Dürfte man die Adresse in diesem Fall anhand der IP-Adresse des Users vom Provider erfragen?

Interessant dazu ist vll noch dieser eintrag in den Teilnahmebedingungen:

"Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von xxx ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden."


Puha...ich danke schonmal für Ihre Antworten

Geändert von MrCare (21.12.2011 um 11:00 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 25.12.2011, 00:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2011
Beiträge: 2
Standard AW: "Manipulation" in Gewinnspiel, Verstoß gegen Teilnahmebedingung

okay, verkürzen wir die Frage:


Ein Veranstalter bietet ein Flash-Gewinnspiel an, der Spieler mit den meisten Punkten nach Teilnahmeschluss gewinnt. Der Veranstalter merkt, dass die im Spiel maximal mögliche Punktzahl vom Spieler auf Platz 1 deutlich überschritten wurde (z.B. 120 Punkte von 100 möglichen). In den Teilnahmebedingungen steht:

"Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen, werden ausgeschlossen. In diesen Fällen können auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden."

Was kann der Veranstalter tun, wenn er in seinem Spiel keinen Fehler entdecken kann und nur Verdacht auf Manipulation besteht?
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  #3 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 16:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: "Manipulation" in Gewinnspiel, Verstoß gegen Teilnahmebedingung

Zitat:
Zitat von MrCare Beitrag anzeigen

"Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen, werden ausgeschlossen. In diesen Fällen können auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden."
Wenn das nicht konkreter definiert ist, könnte es sich um eine unwirksame, weil zu unbestimmte Vertragsklausel handeln.


Zitat:
(...)
1. Fällt dieses Vorgehen unter "unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen"?
Genau das müsste in den AGB geregelt sein, ist es aber nicht.
Zitat:
3. Wenn bereits ein Gewinnversand erfolgte, kann dieser zurückgefordert werden?
Kann man nicht pauschal beantworten. Vor allem wäre in jedem Fall der Anbieter in der Nachweispflicht, einfach behaupten und zurückfordern geht sowieso nicht.

Zitat:
"Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Den Rechtsweg kann man so nicht ausschließen. Es besteht immer das Recht, sowohl die Vertragsbedingunen gerichtlich überprüfen zu lassen als auch vor Gericht klären zu lassen, ob jemand gegen die Vertragsbedingungen verstoßen hat.
Zitat:
Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von xxx ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden."
Unzulässig, die Teilnahmebedingungen sind Teil der AGB und eine Änderung muß mitgeteilt werden, damit sie überhaupt wirksam wird.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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