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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 26.12.2011, 05:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.12.2011
Beiträge: 1
Standard "Spielesammlung"


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hallo,
ich wollte vor kurzem eine spielesammlung für die ps3 ersteigern, die habe ich auch gemacht, aber nach der aktion ist mir aufgefallen, das nur ein spiel aus der spielesammlung dort versteigert wurde....jedoch war in der überschrift der auktion ganz klar die rede von "22 spiele ab 1€"......ich habe erstmal die zahlung verweigert, und den käufer darum gebeten einen rücktritt vom kauf zu akzeptieren, jedoch besteht dieser auf sein geld. habe mich bei den ebay-regeln etwas schlau gemacht und gesehen, das diese auktion als "wundertüte" gilt....das heisst das zwar darauf hin gewiesen wird das nur ein spiel ersteigert wird, aber es wird nicht gesagt welches, somit hätte die ganze auktion so garnicht bei ebay reingestellt werden dürfen......kurz und knapp...meine frage ist, wenn ich weiter hin die zahlung verweigere habe ich mit rechtlichen konsequenzen zu rechnen, obwohl..... eine ganz klare irreführung durch die falsche überschrift besteht und diese auktion gegen die ebay regeln verstößt und so nicht hätte reingestellt werden dürfen?....ich sehe mich hier irgendwie im recht. hoffe mir kann jemand helfen bzw meine meinung bestätigen.

MfG
Dirk
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