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| Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen. |
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| Anzeige ich schreibe heute diesen Inhalt, da ich bitte gerne wüsste, ob ich für eine Homepage, auf der angemeldete Benutzer ihre eigenen, selbsterstellten Musikwerke raufladen können, soweit sie die AGB akzeptiert haben und ihre Musik vor Veröffentlichung geprüft wurde, die MP3-Daten mit Hilfe von ID3-Funktionen (Programmsprache PHP) beschreiben und eben so auslesen darf, wenn ich für jeden einzelnen Benutzer eine festgelegte Speicherkapazität für ihre Werke anbiete, jedoch dieser kommerziell erweiterbar ist. Ich habe diese Bibliothek aus folgendem Link: http://www.getid3.org Ich biete quasi zu einer bestimmten Grenze kostenfreie Speicherkapazität und die Möglichkeit erweiterte Speicherkapazität zu erwerben an. Da ich einige Gerüchte über die Erwerbung einer Lizenz für die Verwednung der ID3-Funktionen vernommen habe bin ich mir nicht sicher, ob ich diese Funktionen ohne Lizenz benutzen darf. Ich biete zwar neben einigen anderen Erweiterungen ausschließlich nur eine erhöhtes Speichervolumen, was nichts direkt mit den ID3-Funktionen zu tun hat, aber lieber frage ich hier in einem professionellen Forum nach, bitte, danke. Zur Musik: Der Benutzer muss vor dem Upload ein Kontrollkästchen aktivieren, bei diesem der Benutzer angibt sich an die AGB zu halten und somit auch nur Musik hochzuladen, die aus eigener Hand erstellt sind. Recht das um Musik als legal zu bezeichnen? Aus wievielen Prozenten sollte ein Musikwerk bestehen, wenn der Benutzer einen Remix macht aus zum Beispiel einem Acapella? Ich denke, da spielt das Uhrheberrecht wieder eine Rolle? Ich hätte noch eine Frage - wenn schon, denn schon. Wenn ein Benutzer ein Werk hochlädt (Popcorn.mp3, jeder kennt Popcorn^^) und dies ist aus einer lizenzfreien MIDI-File entstanden, ist dieses Werk dann zu 100% sein Werk? Denn Gershon Kingsley hat sich für dieses Lied damals im Jahre 1969 doch auch bemüht. Ist es nicht irgendwie trotzdem sein Werk in gewisser Weise? Vielen Dank, dass Sie meinen interessanten Schwachsinn gelsenen haben. Mit freundlichem Gruße, NovaTech2010, Marvin S. P.S.: Hier mal der Link zu dieser Seite: http://www.soundselection.net Geändert von NovaTech2010 (09.01.2012 um 20:40 Uhr). |
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| Ich meine das wirklich nicht böse, aber wie lange muss man warten, bis man eine Antwort erhält? e-Recht24 ist eine großartige Seite, ich habe schon sehr viel entnehmen können, vielen Dank |
| Tags: daten, funktionen, homepage, id3, kommerziell, mp3, php, urheberrecht |
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