Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Sonstiges zum Onlinerecht

Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 21:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.11.2011
Beiträge: 14
Standard Muss ich RückErstatenß


Anzeige
Guten Tag


Ich habe meiner Cousine eine Domain Verkauf wie auch eine

Komplette Radio WebSeite gemacht, die Webseite konnte sie sich vor herr ansehen.
Und die DOmain hat sie auch selber aus gesucht.

Nun möchten sie das ich ihr das Gesammte Geld Rückerstatte, da sie nun bei einen andern Anbieter ist.

Dies ist jetzt keine 5 Tage herr das sie es erst bestellt hat und auch Erhalten direkt.

Nun heute will sie alles zurück haben!


Muss ich wieder Rückerstatten?

Weil für den WebSpace und die Domain muss ich jetzt für 1 Jahr lang die kosten bezahlen. Und wie ich weiß,

Sind Erhaltende Elektroniche Ware die vor herr als Demo an zu sehen ist vom Wiederrufrecht ausgeschlossen.

Was sagt ihr?
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 23:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.11.2011
Beiträge: 14
Standard AW: Muss ich RückErstatenß

Zitat:
Ein Rücktrittsrecht nach Auslieferung digitaler Medien ist ausgeschlossen. Der Käufer hat sich vor Kauf eines Templates oder grafischem Auftrages und einer Flash Animation vorher auf vorhandenen Wegen (Domains, WebSeiten, Demos, Testvorlage e.t.c.) in ausreichender Weise von der Qualität der ausgesuchten Waren zu überzeugen.
Wenn ich im Internet aber nach suche muss ich es ja nicht, wie ich es hier raus fand.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 17:53
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Muss ich RückErstatenß

Stellt sich aber die Frage nach Wertersatz und, ob das Widerrufsrecht nicht erloschen ist, weil von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers geleistet wurde.

Ist sie überhaupt Verbraucher oder wurden die Arbeiten für ein Unternehmen gemacht? Ist der Threadstartet Unternehmer?

Ganz so einfach ist es nicht...
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 22:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.11.2011
Beiträge: 14
Standard AW: Muss ich RückErstatenß

Herr .... oder IT-Recht Experience eher gesagt wurden deine 12 Account bis jetzt nicht alle hier gesperrt wieso maste immer noch neue?



Elradon, nein dies ist aus schließlich Privat unter der Familie gewesen.

Geändert von Flame (01.01.2012 um 23:25 Uhr).
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wer muss nun haften Massel Onlineauktionen 2 27.08.2008 18:10
Was muss man beachten? bedroom Verantwortlichkeit für Inhalte 1 26.08.2008 11:05
Muss Garantie bei PKW sein ? Jimmy2007 Sonstiges zum Onlinerecht 3 17.03.2007 20:26
wer muss zahlen? schokoladenmonster E-Commerce 1 06.02.2007 17:16



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:29 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46