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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 15:24
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Registriert seit: 03.01.2012
Beiträge: 3
Standard Domainamen Markenrecht?


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Hallo

Ich habe mich hier angemeldet, weil ich eine wichtige Frage habe.
Wenn man einen eigenen Blog hat, der 2 normale englische Wörter in der URL hat und man auf einer Markenschutz Seite nach Markennamen schaut und 2 Treffer in der Identitätsrecherche 2 Deutschland hat, wie sieht da eigentlich die Lage aus?

Ich meine Namen wie Sweet Home, Sweet Pets, oder so sind ja auch ganz normale Namen, dürfte man solche Wörter in der URL haben?
Und wenn es Lieder gibt die die gleichen Namen haben, wie sieht es da aus?

Lg
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  #2 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 21:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.01.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Domainamen Markenrecht?

Weiß da keiner etwas?

Und wie sieht es aus wenn es nur eine normale Seite ist, wo nichts verkauft wird oder auch nicht verdient wird.

Wenn diese beiden Wörter in kombination als Wortmarke registriert sein würde, dürfte man sie dennoch nutzen, natürlich ohne gewinnbeabsichtigung.

Lieben Gruß
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  #3 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 12:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.05.2010
Beiträge: 105
Standard AW: Domainamen Markenrecht?

Pauschal kann man das nicht beantworten, da es auch immer auf den Bezug zu der vermeintlich verletzten Marke ankommt.
Aber bei allgemeinen Wörtern (wie zB sweet) sollte eigentlich keine Verwechslungsgefahr oder ähnliches vorliegen.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 14:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.01.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Domainamen Markenrecht?

Ich danke dir sehr.
Vieleicht Frage ich die Frage mal anders.

Nehmen wir mal an die URL wäre Sweet Secret, und ein Parfüm Eau de Toilette Sweet Secret heißt so. Die Marke ist eingetragen als Wortmarke. 3 Treffer einmal SWEET SECRET, sweet-secret und Sweet Secret.
Es sind 2 normale englische Wörter, die man in der normalen Sprache ja auch benutzt.

Und die Website mit der URL heißt Sweetsecret-Site.npage.de oder so. Es ist ja eigentlich keine Verwechslung da? Mit der Seite wird nichts verdient. Sagen wir mal so es wäre ein Online-Tagebuch.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 14:00
Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2012
Beiträge: 32
Standard AW: Domainamen Markenrecht?

Du solltest keine Namen nehmen die bereits geschützt sind. Hat Dich schon wer abgemahnt?
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