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| Anzeige Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus, wenn man online Geschicklichkeitsspiele anbieten möchte? Mögliches Beispiel: Die Teilnehmer bezahlen z.b. 5€ als Einsatz und spielen alle zusammen auf einen Pott. Gewinnchance 20 Prozent (Auszahlung hängt demnach von der Anzahl der Spieler ab). Gespielt wird in einem geschlossenen (z.b. passwortgeschützt) Chatraum mit Livestream in dem ein "Moderator" das Spiel durchführt. Gespielt wird z.B. eine Art Quiz mit Fragen aus allen Teilbereichen. Ferner könnten z.B mathematische Aufgaben gestellt werden. Sprich ein Spiel, das ausschließlich vom Geschick des Spieles abhängt. Der Veranstalter würde als Umsatz z.B. 25-30 % vom eingezahlten Betrag im Pott ( 50 Spieler -> 50*5€ -> 250€; 250€*0.7=175€ im Pott und 75€ für den Veranstalter ) einbehalten. Geld würde über sichere Verfahren z.B. Bankkonto oder Paypal laufen. Demnach hätte man doch theoretisch schon den Jugendschutz einbegriffen oder? Ich habe mich erkundigt und man benötigt für stehendes Gewerbe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des BKA und weitere diverse Dokumente. Wie würde das denn online aussehen? Bräuchte man ebenfalls eine Bescheinigung? Hat jemand Erfahrung mit dieser Bescheinigung (Antrag, Dauer, Kosten). Man wäre ja als z.B. Einzelunternehmer kein Gewerbe, in dem weitere Spiele um Geld angeboten werden. Ich habe mich das ganze gefragt, da ich auf einen deutschen Geschicklichkeitsspielanbieter im Internet gestoßen bin. Dieser bietet jedoch alle Spiele als "Software" an also ohne live Moderation. Würde denn diese Abwandlung rechtens sein? Ich freue mich auf Antworten Liebe Grüße hanstargus |
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