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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige mich interessiert schon seit längerem was was alles in einem Passwort geschütztem Bereich passieren darf, und was es für unterschiede gibt. wie ist es in einem Forum ist dort immer der Betreiber für die Einträge verantwortlich oder kann man die Verantwortung auf den erstellet eines Themas übertragen? wenn man jetzt beides kombiniert wie ist es dann ? ein Passwort geschütztes Thema wo der erstellet die Verantwortung trägt und die Administration übernimmt. danke Gruß maximuff13 |
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| Zitat:
Einzige Ausnahme: über einen passwort-regulierten Zugang zu einer Website kann man unter Umständen vermeiden, daß die Website die Kriterien für eine "Veröffentlichung" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes erfüllt. "Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist." (§15 Abs.3 UrhG) Wenn ich also zum Beispiel mittels passwortgeschütztem Zugang sicherstelle, daß nur meine Familienmitglieder Zugriff auf eine Website haben, dann "veröffentliche" ich nicht mit dieser Website. Und das kann in bestimmten Zusammenhängen rechtlich wichtig sein. Genauso kann ich z.B. mit einem passwortgeschützten Zugang auch sicherstellen, daß nur volljährige User Zugriff haben, was wiederum in Sachen "jugendgefährdende Inhalte" wichtig wäre. (Ich darf dann aber natürlich auch nur Volljährigen ein Passwort für die Seite geben. Logisch...) Zitat:
Für fremde Inhalte, die z.B. User hochladen, ist der Betreiber einer Website nicht verantwortlich, solange er keine Kenntnis von diesen Inhalten hat und sich die Inhalte nicht "zu eigen" macht. Will sagen: Ab dem Moment, wo er von einem rechtswidrigen Inhalt erfährt und diesen nicht unverzüglich entfernt, haftet er mit, als "Mitstörer", sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich. Und wenn er sich die Inhalte, die User hochladen, "zu eigen macht", dann haftet er immer und sofort für diese Inhalte.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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