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  #1 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 04:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2012
Beiträge: 1
Standard whois-Eintrag als "Impressum"


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Hallo!

Habe dieses Forum über google gefunden und würde gerne ein Frage zur Impressumspflicht loswerden.
Wie sieht es denn aus wenn man eine Domain mit whois-Protection besitzt:
Rein rechtlich, soweit mir bekannt, übergibt man ja die Verantwortlichkeit oder sogar das Eigentum an der Domain/Webseite an die jeweilige Firma, deren Kontaktdaten werden dann im whois-Eintrag registriert.
Daraufhin verwaltet diese Firma alle Anfragen bezüglich dieser Webseite, emails werden weitergeleitet und auch in allen anderen Fällen wird man von dieser Firma kontaktiert, es wird dann der eigene Wille ausgeführt. Am Ende der Vertragslaufzeit wird dann die Domain einfach wieder rückübereignet.
Kann man den whois-Eintrag von dieser Firma ins Impressum stellen?
http://www.recht-im-internet.de/them...ainhaftung.htm
Ich zitiere von obiger Webseite: [komischerweise konnte ich keinen klickbaren Link erstellen]
Zitat:
Einigkeit besteht allerdings darüber, dass der erste Ansprechpartner und Klagegegner für Streitigkeiten rund um Online-Auftritte zunächst der Eigentümer der Domain laut Eintrag in der Whois-Datenbank ist. Dies gilt sowohl für .de als auch für inter********e Domains. Für deutsche Domains ergibt sich das aus den Richtlinien der Denic eG: Danach ist der Domain-Inhaber "der Vertragspartner Denics und damit der an der Domain materiell Berechtigte". Inhaber einer Domain kann eine natürliche oder eine juristische Person, also ein Unternehmen, sein.
Mir ist klar, dass evtl. auch noch andere Sachen entscheidend sind(?), wie z.B.. Serverstandort und Sprache der Seite und dass bestimmte Domains gar keine whois-Protection anbieten (vermutlich genau aus dem Grund, dass das eben eine rechtliche Schlupflücke sein könnte..?).
Gehen wir in diesem Beispielszenario also mal von einer .com Domain aus, der Webseiteninhalt ist auf Englisch aber der Server steht in Deutschland, womit die Webseite ja an deutsches Recht gebunden wäre?

Ich bin gespannt auf eure unverbindlichen Meinungen, die in diesem Beispielszenario keinerlei Rechtsberatung darstellen

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 11:19
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: whois-Eintrag als "Impressum"

Im TMG steht, dass die Daten des Dienstanbieters ins Impressum gehören. Warum dies aufgrund eines Whois-Protect der Domain anders sein sollte, fällt mir nix zu ein.

Ich würde auch nicht sagen, dass in erster Linie der Inhaber der Domain Ansprechpartner ist, sondern zunächst der, der im Impressum steht. Schließlich kann ich als Domaininhaber die Domain einem anderen zur Verfügung stellen, der dann dort seine Inhalte bereitstellt. Wäre ja komisch sich dann zunächst an den Inhaber zu wenden, da dieser ja weniger Einfluss auf die Inhalte hat als der eigentliche Betreiber.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 00:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: whois-Eintrag als "Impressum"

Zitat:
Zitat von brzlwrmft Beitrag anzeigen
Wie sieht es denn aus wenn man eine Domain mit whois-Protection besitzt:
Rein rechtlich, soweit mir bekannt, übergibt man ja die Verantwortlichkeit oder sogar das Eigentum an der Domain/Webseite an die jeweilige Firma, deren Kontaktdaten werden dann im whois-Eintrag registriert.
Da irrst Du.

Wenn Du Deinen gewöhnlichen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hast und eine Website veröffentlichst, unterliegst Du deutschem Recht, genauer dem Telemediengesetz (TMG), und das schreibt für "geschäftsmäßig" betriebene Websites ein Impressum vor (§5 TMG). "Geschäftsmäßig" ist dabei nicht dasselbe wie "gewerbsmäßig", zur näheren Details mögest Du Google o.ä. anwerfen. Der Begriff unterliegt letztlich der Auslegung durch die Rechtsprechung. Außerdem greift für Websites der Rundfunkstaatsvertrag, und auch der enthält Impressumspflichten, und zwar für alle "Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen".

Die Impressumspflicht verlangt u.a., daß ein medienrechtlich Verantwortlicher für die Seite genannt wird, dieser muß eine volljährige natürliche Person sein. Eine "Firma" (korrekt: ein Unternehmen, also eine juristische Person) kann grundsätzlich nicht medienrechtlich Verantwortlicher sein.

Medienrechtlich Verantwortlicher muß nicht der Eigentümer der Website oder Halter der Domain sein, aber wer medienrechtlich verantwortlich ist, der haftet sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich für die Inhalte der Seite.

Zitat:
Kann man den whois-Eintrag von dieser Firma ins Impressum stellen?
Du kannst alles ins Impressum setzen, aber nicht als medienrechtlich Verantwortlichen.

Zitat:
Gehen wir in diesem Beispielszenario also mal von einer .com Domain aus, der Webseiteninhalt ist auf Englisch aber der Server steht in Deutschland, womit die Webseite ja an deutsches Recht gebunden wäre?
Entscheidend für die Frage, welches Recht gilt, ist für die deutsche Justiz, wo der Betreiber der Website (also z.B. der wirtschaftlich Begünstigte) seinen gewöhnlichen Wohn- oder Geschäftssitz hat. Der medienrechtlich Verantwortliche eines Telemediums muß seinen "ständigen Aufenthalt" im Inland haben.

Zum Nachlesen:
http://www.die-medienanstalten.de/fi...04.2010_01.pdf, hier §55
Telemediengesetz
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 00:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: whois-Eintrag als "Impressum"

Zitat:
Zitat von Elradon Beitrag anzeigen
Ich würde auch nicht sagen, dass in erster Linie der Inhaber der Domain Ansprechpartner ist, sondern zunächst der, der im Impressum steht.
Der Inhaber der Domain ist höchstens für Streitigkeiten um die Domain der Ansprechpartner.

Natürlich kann man vermuten, daß der Inhaber der Domain für den Inhalt verantwortlich ist, wenn man keinen Verantwortlichen in einem Impressum findet. Aber das wäre im Streitfall erstmal zu beweisen.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 15:04
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: whois-Eintrag als "Impressum"

Naja, im Zweifel (wenn im Impressum niemand eingetragen ist / die Person nicht reagiert) wird er als *irgendwas*störer zur Verantwortung gezogen, weil er durch das Abschalten / Umrouten der Domain die Rechtsverletzung verhindern kann. Wobei ich glaube, dass dies noch keiner einheitlichen Rechtsprechung unterliegt.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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