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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Habe dieses Forum über google gefunden und würde gerne ein Frage zur Impressumspflicht loswerden. Wie sieht es denn aus wenn man eine Domain mit whois-Protection besitzt: Rein rechtlich, soweit mir bekannt, übergibt man ja die Verantwortlichkeit oder sogar das Eigentum an der Domain/Webseite an die jeweilige Firma, deren Kontaktdaten werden dann im whois-Eintrag registriert. Daraufhin verwaltet diese Firma alle Anfragen bezüglich dieser Webseite, emails werden weitergeleitet und auch in allen anderen Fällen wird man von dieser Firma kontaktiert, es wird dann der eigene Wille ausgeführt. Am Ende der Vertragslaufzeit wird dann die Domain einfach wieder rückübereignet. Kann man den whois-Eintrag von dieser Firma ins Impressum stellen? http://www.recht-im-internet.de/them...ainhaftung.htm Ich zitiere von obiger Webseite: [komischerweise konnte ich keinen klickbaren Link erstellen] Zitat:
Gehen wir in diesem Beispielszenario also mal von einer .com Domain aus, der Webseiteninhalt ist auf Englisch aber der Server steht in Deutschland, womit die Webseite ja an deutsches Recht gebunden wäre? Ich bin gespannt auf eure unverbindlichen Meinungen, die in diesem Beispielszenario keinerlei Rechtsberatung darstellen Gruß |
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| Im TMG steht, dass die Daten des Dienstanbieters ins Impressum gehören. Warum dies aufgrund eines Whois-Protect der Domain anders sein sollte, fällt mir nix zu ein. Ich würde auch nicht sagen, dass in erster Linie der Inhaber der Domain Ansprechpartner ist, sondern zunächst der, der im Impressum steht. Schließlich kann ich als Domaininhaber die Domain einem anderen zur Verfügung stellen, der dann dort seine Inhalte bereitstellt. Wäre ja komisch sich dann zunächst an den Inhaber zu wenden, da dieser ja weniger Einfluss auf die Inhalte hat als der eigentliche Betreiber.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Zitat:
Wenn Du Deinen gewöhnlichen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hast und eine Website veröffentlichst, unterliegst Du deutschem Recht, genauer dem Telemediengesetz (TMG), und das schreibt für "geschäftsmäßig" betriebene Websites ein Impressum vor (§5 TMG). "Geschäftsmäßig" ist dabei nicht dasselbe wie "gewerbsmäßig", zur näheren Details mögest Du Google o.ä. anwerfen. Der Begriff unterliegt letztlich der Auslegung durch die Rechtsprechung. Außerdem greift für Websites der Rundfunkstaatsvertrag, und auch der enthält Impressumspflichten, und zwar für alle "Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen". Die Impressumspflicht verlangt u.a., daß ein medienrechtlich Verantwortlicher für die Seite genannt wird, dieser muß eine volljährige natürliche Person sein. Eine "Firma" (korrekt: ein Unternehmen, also eine juristische Person) kann grundsätzlich nicht medienrechtlich Verantwortlicher sein. Medienrechtlich Verantwortlicher muß nicht der Eigentümer der Website oder Halter der Domain sein, aber wer medienrechtlich verantwortlich ist, der haftet sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich für die Inhalte der Seite. Zitat:
Zitat:
Zum Nachlesen: http://www.die-medienanstalten.de/fi...04.2010_01.pdf, hier §55 Telemediengesetz
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Zitat:
Natürlich kann man vermuten, daß der Inhaber der Domain für den Inhalt verantwortlich ist, wenn man keinen Verantwortlichen in einem Impressum findet. Aber das wäre im Streitfall erstmal zu beweisen.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Naja, im Zweifel (wenn im Impressum niemand eingetragen ist / die Person nicht reagiert) wird er als *irgendwas*störer zur Verantwortung gezogen, weil er durch das Abschalten / Umrouten der Domain die Rechtsverletzung verhindern kann. Wobei ich glaube, dass dies noch keiner einheitlichen Rechtsprechung unterliegt.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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