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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 15:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.11.2011
Beiträge: 14
Standard Ehrenamtliche Vertrag so rechtens?


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Gilt dieser Vertrag so?


Zitat:
VERTRAG ÜBER EHRENAMTLICHE MITARBEIT
zwischen
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
– nachfolgend "Auftraggeber" genannt -

und
XXXXXXXXXXXXXXXXXXX
– nachfolgend "Ehrenamtliches Teammitglied" genannt -.

§ 1 Vertragsgegenstand
Dem Ehrenamtlichen Teammitglied wird folgende Tätigkeit übernehmen:
Design Anpassung an php Fusion.
§ 2 Vergütung
(1) Es besteht keine Vergütung durch die Ehrenamtliche Einstellung ist ein Honorar nicht vereinbar.
§ 3 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt am: 10.01.2011.
(2) Das Vertragsverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Fünfzehnten
eines Kalendermonats gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Von dem Auftraggeber überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmittel
sind mit Beendigung des Vertragsverhältnisses unaufgefordert zurückzugeben.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.
§ 4 Krankheit, Urlaub, sonstige Arbeitsverhinderung
(1) Dem Ehrenamtlichen Teammitglied steht kein Vergütungsanspruch zu, wenn er infolge von
Krankheit oder sonstiger Arbeitsverhinderung an der ihm obliegenden Leistungserbringung nach
diesem Vertrag verhindert ist.
(2) Das Ehrenamtliche Teammitglied hat keinen Anspruch auf Urlaub.
§ 5 Weisungsfreiheit
(1) Das Ehrenamtliche Teammitglied unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten
keinen
Weisungen des Auftraggebers (Weisungsfreiheit in inhaltlicher Hinsicht). Er ist in der Gestaltung
seiner Tätigkeiten (Zeit, Dauer, Art und Ort der Arbeitsausübung) selbstständig tätig
und vollkommen frei. Auf besondere betriebliche Belange im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit
ist jedoch Rücksicht zu nehmen.
(2) Das Ehrenamtliche Teammitglied ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder zur Arbeitszeit
gebunden.
Projektbezogene Vorgaben des Auftraggebers sind allerdings einzuhalten, ebenso fachliche
Vorgaben des Auftraggebers, soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich
sind.
(3) Das Ehrenamtliche Mitglied ist ferner berechtigt, einzelne Aufträge des Auftraggebers ohne Angabe
von Gründen abzulehnen.
§ 6 Pflicht zur höchstpersönlichen Aufgabenerfüllung
Das Ehrenamtliche Teammitglied ist nicht verpflichtet, die Aufträge in Person auszuführen. Er kann sich
hierzu, soweit der jeweilige Auftrag dies gestattet, auch der Hilfe von Erfüllungsgehilfen bedienen,
soweit er deren fachliche Qualifikation sichergestellt hat.
§ 7 Rechtserwerb des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber wird seitens des Ehrenamtlichen Teammitglieds ermächtigt, an den von ihm
erstellten Werken Änderungen vorzunehmen. Der freie Mitarbeiter verzichtet insoweit auf seine Rechte.
Der Auftraggeber nimmt diesen Verzicht an.
§ 8 Verschwiegenheit
(1) Das Ehrenamtliche Teammitglied verpflichtet sich, über die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt
gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse auch über die Vertragsdauer hinaus Stillschweigen
zu bewahren.
(2) Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Verschwiegenheitspflicht vereinbaren die Parteien
eine Vertragsstrafe in Höhe von 7500 Euro, welche sofort zur Zahlung fällig ist.
(3) Weitergehender Schadensersatz sowie die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
bleiben vorbehalten.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Ehrenamtliche Teammitglied erfolgt
nur im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages. Der freie Mitarbeiter erteilt zu der Verarbeitung
und Nutzung seiner personenbezogenen Daten insoweit seine Zustimmung.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so
bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt, es sei denn, dass durch
den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr
ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
_________________
Ort, Datum
________________
XXXXXXXXXX
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  #2 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 00:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Ehrenamtliche Vertrag so rechtens?

Zitat:
Es besteht keine Vergütung durch die Ehrenamtliche Einstellung ist ein Honorar nicht vereinbar.
Das ist kein verständliches Deutsch. Und insofern unwirksam.

Zitat:
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.
Das könnte mit §309 BGB kollidieren und unwirksam sein.
Zitat:
§ 4 Krankheit, Urlaub, sonstige Arbeitsverhinderung
(1) Dem Ehrenamtlichen Teammitglied steht kein Vergütungsanspruch zu, wenn er infolge von Krankheit oder sonstiger Arbeitsverhinderung an der ihm obliegenden Leistungserbringung nach diesem Vertrag verhindert ist.
M.E. unwirksam.

Davon abgesehen, daß doch sowieso kein Vergütungsanspruch bestehen soll, wenn ich §2 richtig deute, ist ein solcher pauschaler Ausschluss m.E. nicht möglich.

Zitat:
Das Ehrenamtliche Teammitglied hat keinen Anspruch auf Urlaub.
??? Wenn das ehrenamtliche Teammitglied in irgendeiner Form sich zur Tätigkeit verpflichtet, dann hat es solchen Anspruch. Wenn es sich nicht verpflichtet, ist die Regelung überflüssig, weil das Teammitglied dann frei entscheidet, ob es und wann es etwas macht.

Zitat:
Das Ehrenamtliche Teammitglied unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers (Weisungsfreiheit in inhaltlicher Hinsicht). Er ist in der Gestaltung seiner Tätigkeiten (Zeit, Dauer, Art und Ort der Arbeitsausübung) selbstständig tätig und vollkommen frei. Auf besondere betriebliche Belange im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit ist jedoch Rücksicht zu nehmen.
Könnte unwirksam sein, weil der letzte Satz zu unbestimmt ist.
Zitat:
Das Ehrenamtliche Teammitglied ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder zur Arbeitszeit gebunden. Projektbezogene Vorgaben des Auftraggebers sind allerdings einzuhalten, ebenso fachliche Vorgaben des Auftraggebers, soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich sind.
Unwirksam, weil ein Widerspruch in zum vorigen.

Es wird aus der Vereinbarung überhaupt nicht klar, in welcher Rechtsstellung die Vertragspartner zueinander stehen.

Wenn es ein Arbeitsvertrag ist, gelten die zahlreichen dafür relevanten gesetzlichen Vorschriften. Wenn es ein Werkvertrag ist, gelten die dafür relevanten Vorschriften.

Eine "ehrenamtliche Tätigkeit" ist per definitionem eine völlig freiwillige, und weder Arbeits- noch Werkvertrag, insofern können aber einige der o.a. Regelungen m.E. überhaupt nicht vereinbart werden.

Das widerspricht sich m.E. alles von vorne bis hinten. Tip: sich mit einem Rechtsanwalt zusammensetzen und erstmal klären, welche Tätigkeiten die "ehrenamtlichen Teammitglieder" überhaupt ausführen sollen, und dann prüfen, ob man das und wie man das rechtlich in einen Vertrag einpasst.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 11:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.11.2011
Beiträge: 14
Standard AW: Ehrenamtliche Vertrag so rechtens?

Wie sieht es mti dem aus?

http://www.wir-fuer-uns.de/landesnet...itsvertrag.pdf
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  #4 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 02:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Ehrenamtliche Vertrag so rechtens?

Zitat:
Zitat von Flame Beitrag anzeigen
Wie sieht es mti dem aus?

http://www.wir-fuer-uns.de/landesnet...itsvertrag.pdf
Klingt für mich schon besser, aber wenn man als "Non-Profit-Organisation" einen Vertrag mit ehrenamtlichen Mitarbeitern schließen will, dann sollte man sich wirklich im konkreten Einzelfall von einem Anwalt beraten lassen.

Man muß immer zunächst mal prüfen, ob der Vertrag für den konkreten Fall überhaupt sinnvoll und anwendbar ist. Sonst wird das ganz schnell zum Blindflug.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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