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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige ich habe ein paar Fragen zur rechtlichen Situation eines Minderjährigen, der eine Produktwebsite für ein Produkt (in meinem Fall eine App) erstellt hat, welches über den Apple App Store über eine volljährige Person verkauft wird:
Zu meiner konkreten Situation: Ich bin 16 und entwickle iOS Apps. Da Apple nur Volljährige "Individuals" (Einzelpersonen) in den Store lässt, ist mein Vater bei Apple rechtlicher Vertreter. Er tut jedoch nichts, sondern trägt nur die Verantwortung. Mir geht es darum, ob für mich Probleme entstehen, wenn ich der Impressumsträger in der Produktwebsite für meine App(s) bin. Vielen vielen Dank im Voraus für eureHilfe, Christian |
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| Zitat:
Hier unterscheidet sich die Website vom Printmedium, wo z.B. bei Schülerzeitungen durchaus ein Minderjähriger als "verantwortlich im Sinne des Presserechts" bestimmt werden kann. (Printmedien unterliegen dem jeweiligen Landespressegesetz, Onlinemedien dem RStV und dem Telemediengesetz (TMG). Zitat:
Ob das für die Ansprüche der Impressumspflicht reicht, ist eine interessante Frage: §55 RStV sagt: "Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer 1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat, 2. nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat, 3. voll geschäftsfähig ist und 4. unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann." "Voll geschäftsfähig" wäre der Minderjährige ja, wenn er für sein Gewerbe die Erlaubnis durch das Vormundschaftsgericht erhalten hat, zumindest für alles, was die Gewerbetätigkeit betrifft, und damit auch für alle Haftungspflichten des medienrechtlich Verantwortlichen. Fände ich jedenfalls logisch. Allerdings unterliegt der Minderjährige strafrechtlich dem Jugendstrafrecht. Ich weiß nicht, ob das der Forderung "unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann" genügt. Gute Frage.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Danke schonmal für die Hilfe, das mit der Gewerbeanmeldung wäre wahrscheinlich kein Problem. Wäre klasse, wenn jemand zum letzten Punkt noch etwas rausfinden würde Gruß, Christian |
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