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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 20:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2012
Beiträge: 2
Standard Minderjährig + Produktwebsite


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Hallo Community,

ich habe ein paar Fragen zur rechtlichen Situation eines Minderjährigen, der eine Produktwebsite für ein Produkt (in meinem Fall eine App) erstellt hat, welches über den Apple App Store über eine volljährige Person verkauft wird:
  1. Kann ein Minderjähriger im Impressum als verantwortliche Person genannt werden?
  2. Wenn auf der Produktwebsite selbst keine Bezahlfeatures verkauft, diese jedoch beworben werden: entstehen für eine minderjährige Privatperson rechtliche Probleme?

Zu meiner konkreten Situation:
Ich bin 16 und entwickle iOS Apps. Da Apple nur Volljährige "Individuals" (Einzelpersonen) in den Store lässt, ist mein Vater bei Apple rechtlicher Vertreter. Er tut jedoch nichts, sondern trägt nur die Verantwortung. Mir geht es darum, ob für mich Probleme entstehen, wenn ich der Impressumsträger in der Produktwebsite für meine App(s) bin.

Vielen vielen Dank im Voraus für eureHilfe,
Christian
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  #2 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 14:03
Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2012
Beiträge: 32
Standard AW: Minderjährig + Produktwebsite

Meines Erachtens kann Dein Name nicht im Impressum fallen, da Du noch nicht volljährig bist.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 18:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Minderjährig + Produktwebsite

Zitat:
Zitat von chrischw Beitrag anzeigen
H[*]Kann ein Minderjähriger im Impressum als verantwortliche Person genannt werden?
Der Rundfunkstaatsvertrag verlangt, daß der medienrechtlich Verantwortliche für eine Website voll geschäftsfähig sein muß, also im Prinzip volljährig.

Hier unterscheidet sich die Website vom Printmedium, wo z.B. bei Schülerzeitungen durchaus ein Minderjähriger als "verantwortlich im Sinne des Presserechts" bestimmt werden kann. (Printmedien unterliegen dem jeweiligen Landespressegesetz, Onlinemedien dem RStV und dem Telemediengesetz (TMG).
Zitat:
Zu meiner konkreten Situation:
Ich bin 16 und entwickle iOS Apps. Da Apple nur Volljährige "Individuals" (Einzelpersonen) in den Store lässt, ist mein Vater bei Apple rechtlicher Vertreter. Er tut jedoch nichts, sondern trägt nur die Verantwortung. Mir geht es darum, ob für mich Probleme entstehen, wenn ich der Impressumsträger in der Produktwebsite für meine App(s) bin.
Minderjährige können durchaus einen Gewerbebetrieb errichten, dafür brauchen sie aber die Einwilligung der Sorgeberechtigten und des Vormundschaftsgerichtes. Haben sie die, dann werden sie für alle diesen Gewerbebetrieb betreffenden Dinge voll geschäftsfähig.

Ob das für die Ansprüche der Impressumspflicht reicht, ist eine interessante Frage:

§55 RStV sagt:

"Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer

1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat,
2. nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
3. voll geschäftsfähig ist und
4. unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann."

"Voll geschäftsfähig" wäre der Minderjährige ja, wenn er für sein Gewerbe die Erlaubnis durch das Vormundschaftsgericht erhalten hat, zumindest für alles, was die Gewerbetätigkeit betrifft, und damit auch für alle Haftungspflichten des medienrechtlich Verantwortlichen. Fände ich jedenfalls logisch.

Allerdings unterliegt der Minderjährige strafrechtlich dem Jugendstrafrecht. Ich weiß nicht, ob das der Forderung "unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann" genügt. Gute Frage.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 18:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Minderjährig + Produktwebsite

Danke schonmal für die Hilfe, das mit der Gewerbeanmeldung wäre wahrscheinlich kein Problem. Wäre klasse, wenn jemand zum letzten Punkt noch etwas rausfinden würde

Gruß,
Christian
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  #5 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 16:16
Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2012
Beiträge: 32
Standard AW: Minderjährig + Produktwebsite

Ist ja doch relativ kompliziert wie ich das hier so lese. Meinst Du nicht, es wäre besser wenn Deine Eltern für Dich einspringen bis Du volljährig bist?
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