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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Wenn ich sagen wir einmal 400GB herunterlade im Monat , gibt es eine gesetzliche Vorschrift laut Provider wo danach überprüft wird wenn man mindestens gewisse Anzahl an GB erreicht hat , dass sie überprüfen wo ich etwas herunterlade? Schließlich ist es ja unlimitiert? Kann die Firma mir etwas anhaben? Passiert mir da etwas ? Ist es Gesetzlich nicht verboten wenn der Provider unlimitiert angegeben hat? lg mmsseven |
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| Zitat:
ein gesetzliche Vorschrift ist mir nicht bekannt. Ich verstehe aber nciht ganz, was die Anzahl der GB damit zu tun hat, was bzw. wo man (etwas) herunterlädt? Unlimitiert ist nicht immer unlimitiert - das kommt auf den genauen Vertragswortlaut an.. (das "Kleingedruckte") |
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| Wo kann ich das nachlesen? Wir haben das Internet sehr lange und ja wir haben wahrscheinlich den Vertrag nicht mehr! Wo kann ich das nachlesen bei meinem Kundenverwaltung von meinem Provider? Ich meinte folgendes! Wenn ich xxx GB Datenvolumen verbraucht habe , wird da mein Provider überprüfen wo ich etwas herunterlade bzw. wo ich soviel Datenvolumen daher habe? Geändert von mmsseven (09.01.2012 um 23:01 Uhr). |
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| Auf der Internetseite deines Provides solltest du Allgemeine Geschäftsbedingungen finden. Ob dein Provider bei sehr viel Traffiverbrauch mitloggt, woher dieser kommt, kann dir hier natürlich keiner genau sagen, da wir nicht in den Kopf deines Providers gucken können. Allerdings höre ich zum ersten Mal davon, dass so etwas gemacht würde.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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