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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 12:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 1
Standard Rückabwicklung Minderung Ersattungsbetrag Fernabsatzgeschäft


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Hallo zusammen,

ich habe einen etwas verzwickten Fall und wollte mal verschiedene Meinungen bzw. Lösungsvorschläge hören.

Folgendes ist passiert:

Auf Ebay Schuhe gekauft, Warenwert 42,99€ Versandkosten 4,95€

Schuhe kamen an, aber die Farbe entsprach nicht der Farbe auf den Fotos diese waren einfach von schlechter Qualität.

Also Email an der Verkäufer, dieser bat mich die Schuhe auf meine Kosten zurück zu schicken und er würde dann die Rückzahlung veranlassen.

Kosten bis hierher waren:

Warenwert 42,99
Versandkosten zu mir 4,95
Rückversand 5,90

Erstattet wurden aber nur 32,99 €

Begründung:

Versandkosten seien von mir zu bezahlen weil wegen Farbe zurückgeschickt und deswegen sei das mein Problem
Zweitens habe ich beim Rückversand den Karton mit einem Adressaufkleber versehen und mit Paketband zugeklebt. Dies ist nach Aussage des Käufers eine Verschlechterung der Ware und wird mit 10 € berechnet.
Und zum Thema Rückversand hat man sich gar nicht geäussert!

Ich dachte, ich wäre im Recht. So dass ich den vollen Kaufbetrag sowie hin- und rückversand erstattet bekommen müsste.

Wer ist denn hier im Recht?

Danke für eure Hilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 17:29
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Rückabwicklung Minderung Ersattungsbetrag Fernabsatzgeschäft

Unternehmer -> Verbraucher Vertrag? Fernabsatz? Innerhalb der Frist?

Laut § 357 BGB "Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer." Anderes, "wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt".

"Karton mit einem Adressaufkleber versehen und mit Paketband zugeklebt." - würde ich mal nachfragen was man sonst hätte tun sollen...
Du solltest aber auch prüfen, ob ein solcher Hinweis in der Widerrufsbelehrung enthalten war.

Auf jeden Fall darauf hinweisen, dass es ein Widerruf war!
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 14:09
Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2012
Beiträge: 32
Standard AW: Rückabwicklung Minderung Ersattungsbetrag Fernabsatzgeschäft

Ab einem Warenwert in Höhe von 40 Euro muss der Verkäufer die Rücksendekosten erstatten. Hast du die Schuhe schon zurückgeschickt?
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