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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige ich habe einen etwas verzwickten Fall und wollte mal verschiedene Meinungen bzw. Lösungsvorschläge hören. Folgendes ist passiert: Auf Ebay Schuhe gekauft, Warenwert 42,99€ Versandkosten 4,95€ Schuhe kamen an, aber die Farbe entsprach nicht der Farbe auf den Fotos diese waren einfach von schlechter Qualität. Also Email an der Verkäufer, dieser bat mich die Schuhe auf meine Kosten zurück zu schicken und er würde dann die Rückzahlung veranlassen. Kosten bis hierher waren: Warenwert 42,99 Versandkosten zu mir 4,95 Rückversand 5,90 Erstattet wurden aber nur 32,99 € Begründung: Versandkosten seien von mir zu bezahlen weil wegen Farbe zurückgeschickt und deswegen sei das mein Problem Zweitens habe ich beim Rückversand den Karton mit einem Adressaufkleber versehen und mit Paketband zugeklebt. Dies ist nach Aussage des Käufers eine Verschlechterung der Ware und wird mit 10 € berechnet. Und zum Thema Rückversand hat man sich gar nicht geäussert! Ich dachte, ich wäre im Recht. So dass ich den vollen Kaufbetrag sowie hin- und rückversand erstattet bekommen müsste. Wer ist denn hier im Recht? Danke für eure Hilfe |
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| Unternehmer -> Verbraucher Vertrag? Fernabsatz? Innerhalb der Frist? Laut § 357 BGB "Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer." Anderes, "wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt". "Karton mit einem Adressaufkleber versehen und mit Paketband zugeklebt." - würde ich mal nachfragen was man sonst hätte tun sollen... Du solltest aber auch prüfen, ob ein solcher Hinweis in der Widerrufsbelehrung enthalten war. Auf jeden Fall darauf hinweisen, dass es ein Widerruf war!
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
| Tags: kaufpreis, minderung, rueckgabe, umtausch, verpackung, versandkosten |
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| Pflicht zum Anbieten von zwei Zahlungsarten im Fernabsatzgeschäft? | minikleinwagenfahrer | E-Commerce | 1 | 09.10.2007 10:40 |
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