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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 13:11
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Registriert seit: 15.01.2012
Beiträge: 3
Beitrag Jugendschutz und Gewinnspiel


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Guten Tag,
nach §6 Abs. 2 des JuSchG
"Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht."
dürfen Jugendliche auf Festen(...) Gewinne in Form von Waren gewinnen.
Wie sieht das aus mit Social Networks (Facebook) wenn man dort für Jugendliche ab 16 Jahren ein Gewinnspiel einrichtet in dem man Gutscheine etc. Gewinnen kann?
Ist dies erlaubt da im JuSchG nichts über web rechte steht!
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  #2 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 16:51
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Registriert seit: 12.01.2012
Beiträge: 32
Standard AW: Jugendschutz und Gewinnspiel

Meines Erachtens ist das online erst ab 18 Jahren gestattet. Musstest Du dort denn Dein Alter angeben?
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  #3 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 22:29
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Registriert seit: 15.01.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Jugendschutz und Gewinnspiel

Nein man müsste kein GB Datum angeben.
Angenommen man schreibt daneben das Personen ab 16 Jahre nur Teilnehemen dürfen wenn die Erziehungsberechtigten dies Erlauben.
Wäre das dann gestattet?
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  #4 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 14:38
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Registriert seit: 12.01.2012
Beiträge: 32
Standard AW: Jugendschutz und Gewinnspiel

Zitat:
Zitat von csmithdesign Beitrag anzeigen
Nein man müsste kein GB Datum angeben.
Angenommen man schreibt daneben das Personen ab 16 Jahre nur Teilnehemen dürfen wenn die Erziehungsberechtigten dies Erlauben.
Wäre das dann gestattet?
Wenn das angenommen so ist, gab es da ein Kästchen wo Du einen Haken reinmachen musstest?
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  #5 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 12:50
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Registriert seit: 15.01.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Jugendschutz und Gewinnspiel

ja da gab es ein kästchen indem man anklicken sollte das die erziehungsberechtigten damit einverstanden sind.
Also ist sowas ,angenommen es existiert, erlaubt?
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