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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 19:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.01.2012
Beiträge: 1
Standard Domain Recht mit Stadtnamen


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Hallo,

mir ist klar, dass ich keine Namen wie z.B. Berlin.de (falls die Domain den frei wäre, registrieren darf).

Wie würde es den aussehen, wenn die Domain ein allgemeiner Begriff (z.B. fraktion) + Stadtname lauten würde ? Die Domain aber auf eine Partei Seite weitergeleitet wird ?

Für mich würde es nämlich danach aussehen, dass in der Stadt nur diese Partei aktiv ist ? Wie sieht Ihr das ? Gibt es hierzu ggf. ähnliche Rechtssprechungen ?

VG
Walter
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  #2 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 20:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.05.2010
Beiträge: 105
Standard AW: Domain Recht mit Stadtnamen

Zitat:
Zitat von Walter Beitrag anzeigen
Wie würde es den aussehen, wenn die Domain ein allgemeiner Begriff (z.B. fraktion) + Stadtname lauten würde ? Die Domain aber auf eine Partei Seite weitergeleitet wird ?
Das sollte evtl. möglich sein.

Zitat:
Zitat von Walter Beitrag anzeigen
Für mich würde es nämlich danach aussehen, dass in der Stadt nur diese Partei aktiv ist ? Wie sieht Ihr das ? Gibt es hierzu ggf. ähnliche Rechtssprechungen ?
Die anderen Parteien hätten doch die gleiche Gelegenheit, eine Domain unter FraktionX/Y/Z-Stadt registrieren zu lassen.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 14:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Domain Recht mit Stadtnamen

Zitat:
Zitat von Walter Beitrag anzeigen
Hallo,

mir ist klar, dass ich keine Namen wie z.B. Berlin.de (falls die Domain den frei wäre, registrieren darf).
Darf man schon, vor allem wenn man so heißt.

Es ist nur so, daß nach deutscher Rechtsprechung eine Gebietskörperschaft (Gemeinde, Stadt, Kreis, Land) den Vorrang hat. Wenn es also die Stadt Heidelberg gibt und Herrn Peter Heidelberg, dann hat die Stadt Heidelberg den Vorgriff auf die Domain heidelberg.de.

Ungeklärt ist meines Wissens übrigens, was passiert, wenn zwei Städte denselben Namen haben - was bei Neustadt ja z.B. nicht ganz unerheblich vorkommt...

Zitat:
[Wie würde es den aussehen, wenn die Domain ein allgemeiner Begriff (z.B. fraktion) + Stadtname lauten würde ? Die Domain aber auf eine Partei Seite weitergeleitet wird ?
Gut.

Zitat:
Für mich würde es nämlich danach aussehen, dass in der Stadt nur diese Partei aktiv ist ?
Das ist doch unerheblich. Wenn die Domain www.spd-fraktion-neustadt.de auf die Seite der SPD (Kreisverband, Landesverband, was auch immer) weiterleitet, dann ist das allein Sache des Domaininhabers.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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