Wir werden gerade von einem Mitbewerber dafür abgemahnt, dass auf fremden Seiten Verlinkungen existieren, die angebliche gegen seine Rechte verstossen. Uns zwar sind auf mehren fremden Seiten URL-Texte verwendet worden, die angeblich seine Markenrechte verletzen. Diese URL-Texte stammen jedoch noch aus einer Zeit, wo die entsprechenden Wörter genutzt werden durften.
Unsere Seite an sich ist schon seit längerem frei von diesen Wörten und werden auch ebenso lange nicht mehr für Eintragungen genutzt.
Ist es dennoch möglich, jetzt noch für den Inhalt anderer Seiten abgemahnt zu werden? Schließlich hat man ja keine Möglichkleit, verbindlich die Änderung auf den entsprechenden Seiten einzufordern. Ein Unterschreiben einer Unterlassungserklärung wäre daher absolut fatal.
Bitte um Hilfe.