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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige ich habe noch eine Frage und hoffe, dass mit jemand weiterhelfen kann. Und zwar geht es um die Übertragung von Nutzungsrechten von Werken an eine Dritte Instanz. Muss diese immer schriftlich erfolgen? Ich meine, dass es sinnvoll ist, den Umfang der Nutzungsrechte genau zu bestimmen ist mir klar, aber muss das zwangsläufig schrifltich verfahren bzw. ist das im Gesetz festgelegt? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Viele Grüße! |
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| Ich hab bisher einige Mal davon gelesen, konnte allerdings keine entsprechende Norm finden. Ich gehe im Moment davon aus, dass Nutzungsrechte sowohl ausdrücklich, als auch konkludent erteilt werden können und es kein Formerfordernis gibt.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Widerruf von Nutzungsrechten an privaten/eigenen Bildmaterial | joker67 | Urheberrecht | 0 | 06.04.2010 17:32 |
| Domain & Titelschutz -/- Pflicht zur Übertragung? | KKlausen | Domain-Recht | 2 | 01.03.2010 23:24 |
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