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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige ich binneu hier und beschreibe euch kurz meinen Fall. Ich habe mit einem Webmaster Kontakt aufgenommen, um einen Artikel auf seiner Webseite zu veröffentlichen; gegen Bezahlung. Wir waren uns soweit einig und ich habe die Rechnung von ihm zugeschickt bekommen, allerdings ohne Steuernummer (dieser Webmaster ist Privatperson und 17 Jahre jung). Was dann passierte: - Ich bekam den Vertrag mit Steuernummer - Ich wollte aufgrund der Komplikationen kein Geschäft mehr mit ihm machen - Er besteht jetzt auf Überweisung des Geldes Was meint ihr dazu, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Viele Grüße |
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| Einfach ist das immer nicht zu beurteilen, weil es da auch auf die Einzelumstände ankommt. Grob kann man sagen, dass alles für den Vertrag nötige bestimmt oder bestimmbar sein muss. Besonders Preis, Leistung und die Vertragspartner. Vertragspartner ist wohl unproblematisch. Den Preis habt ihr auch geklärt? Leistung? Man könnt sich so einen Vertragsschluss etwa so vorstellen: "Joa, ich hät da gern nen Design" "okay, also ich mach dies jenes, blub blub, kostet blub." "okay, machen wir so" (hier könnte also schon ein Vertragsschluss liegen, da alles nötige geklärt ist).
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Dann ist es ein wirksamer Vertrag. Zitat:
Eine Rechnung braucht:
Wenn der Rechnungssteller umsatzsteuerpflichtig ist, muß bei Rechnungsbeträgen über 150 Euro die Umsatzsteuernummer genannt werden. Wenn der Rechnungssteller eine Umsatzsteuer-Ident-Nummer hat, muß diese immer genannt werden. Zitat:
Zitat:
So wie es beschrieben wird, sehe ich keinen Grund, warum der Vertrag nicht wirksam sein sollte. (Es wäre eventuell allenfalls die Geschäftsfähigkeit des Vertragspartners zu prüfen.)
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Vielen Dank für die Mühe mir zu Antworten! Also, wir waren uns soweit einig - gut. Aber als die Gegenseite dann noch die Eltern fragen musste kam ich ins grübeln. Wenn man 17 Jahre alt ist, kein Gewerbe angemeldet ist man doch nicht komplett geschäftsfähig, oder!? Was ist wenn ich diese Leistung nicht mehr haben möchte? Viele Grüße |
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| Schwebend wirksam sind se. Schau mal § 108 II BGB. Die Eltern könnten aufgefordert werden Zuzustimmen oder Abzulehnen, wobei die Ablehnung gilt, wenn sie nicht rechtzeitig zustimmen. Das wäre ja günstig für dich.
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