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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Was ist denn der Ertrag von so einer Webseite, dass man die pachten kann? Scherz beiseite. Du hast doch sicherlich einen Vertrag mit dem Kunden abgeschlossen, nennen wir ihn mal Werkvertrag. Den sollte man vereinbaren. Wenn nein, hast du etwas hergestellt - eine Webseite - und eine Vergütung bekommen. In der Regel erwirbt der Vertragspartner auch die entsprechenden Verwertungsrechte gleich mit. Hier scheint das Problem aber nur das Logo zu sein. Hat er es ausgetauscht oder bearbeitet? Wenn bearbeitet, hast du das Logo erstellt? Wenn ja, hast du es nach den Vorstellungen des Auftraggebers erstellt oder vollkommen selbst entworfen? Wenn es nur ausgetauscht wurde, ... welches deiner Urheberrechte wurden denn verletzt?
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| Hey, schön, dass du mal wieder rein schaust! (OT
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Aber selbstverständlich hat es den gegeben. Der ist ggf. ganz automatisch entstanden. Als konkludenter Vertrag.* Zitat:
Zitat:
Ganz grundsätzlich gilt im Urheberrecht die sog. "Zweckbestimmungsregel", das heißt: wenn nicht ausdrücklich was anderes vereinbart wurde, wird von der "geringsnötigen" Rechteeinräumung ausgegangen. Darüberhinaus schützt das UrhG von Gesetzes wegen diverse Rechte des Urhebers, allerdings muß man auch erstmal prüfen, ob und wie weit denn überhaupt die nötige Schöpfungshöhe vorhanden ist, damit urheberrechtlicher Schutz besteht. So ein Kuddelmuddel kann nur noch ein in der Materie versierter Rechtsanwalt für teures Geld auseinanderpulen, und dann guckt man ggf. vor Gericht, ob und wie weit man die eigene Rechtsauffassung durchsetzen kann. Wer sich rechtzeitig über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert und klare Verträge schließt, ist in jedem Fall deutlich besser dran. __________________________ *) Wenn Du zum Bäcker gehst und sagst "Ich hätte gern eine Schrippe", der Bäcker sagt "Kostet 30 Cent", Du legst 30 Cent auf den Tisch und der Bäcker gibt Dir die Schrippe, habt Ihr bereits einen voll gültigen Vertrag abgeschlossen.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Hallo allerseite und vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Auf jeden Fall habe ich viel für die Zukunpft gelernt und werde meine Arbeitan besser sichern. Nach meinem Schreiben hat nun der Kunden und auch der Pächter die Seite vom Netz genommen. Dennoch werde ich gegenüber dem Pächter weiterhin auf Schadensersatzt pochen. Immerhin hat er nachweißlich das Logo genommen, deletantisch drin rumradiert und dort seinen neuen Namen eingetragen(die entsprechende Datei habe ich gesichert). Ich denke dafür müssten meine AGB's ausreichen ohne das es nun einer besonderen Prüfung der Rechtslage bedarf. Also vielen Dank noch einmal und machts gut. |
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