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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige ich möchte eine themenbezogene Literaturliste erstellen und im Netz veröffentlichen. Ich verkaufe nicht, sondern informiere nur. Ist es zulässig, die Klappentexte der Bücher zu zitieren und (ggf. selbst erstellte) Coverabbildungen einzustellen, oder muss ich jeweils eine Genehmigung einholen? Danke schon mal für sachdienliche Hinweise. Bugs25 |
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| Klappentext: Kommt m. e. auf die Ausgestaltung der Zitate an. Nutzung und Umfang müssen durch den Zweck gerechtfertigt sein. Schau dir mal den § 51 UrhG an. Was die Cover angeht, wie stellst du dir das konkret vor? Willst du die existierenden selbst malen und dann veröffentlichen? Einscannen und verfremden? Wenn ja, ist es urheberrechtlich m. E. nicht zulässig.
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| Im Rahmen der Grenzen des Zitatrechts (§51 UrhG): ja. Zitat:
Etwas anderes ist es, ein Buchcover - also die "Verpackung" der "Ware Buch" - abzubilden, wenn man dieses Buch verkaufen will. Da gilt vereinfacht gesagt das Urheberrecht dann insoweit als "erschöpft".
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| Tags: buchcover klappentexte |
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