Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 14:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2012
Beiträge: 2
Standard Buchcover und Klappentexte


Anzeige
Hallo,
ich möchte eine themenbezogene Literaturliste erstellen und im Netz veröffentlichen. Ich verkaufe nicht, sondern informiere nur. Ist es zulässig, die Klappentexte der Bücher zu zitieren und (ggf. selbst erstellte) Coverabbildungen einzustellen, oder muss ich jeweils eine Genehmigung einholen?
Danke schon mal für sachdienliche Hinweise.
Bugs25
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 12:31
Benutzer
 
Registriert seit: 05.10.2011
Beiträge: 51
Standard AW: Buchcover und Klappentexte

Hallo,

Literaturliste und richtiges Zitieren sind m.E. zwar in Ordnung.

Ich persönlich würde allerdings vorab eine Genehmigung einholen.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 20:24
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Buchcover und Klappentexte

Klappentext: Kommt m. e. auf die Ausgestaltung der Zitate an. Nutzung und Umfang müssen durch den Zweck gerechtfertigt sein. Schau dir mal den § 51 UrhG an.

Was die Cover angeht, wie stellst du dir das konkret vor? Willst du die existierenden selbst malen und dann veröffentlichen? Einscannen und verfremden? Wenn ja, ist es urheberrechtlich m. E. nicht zulässig.
__________________
hier klicken für die Forensuche

[SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 00:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Buchcover und Klappentexte

Zitat:
Zitat von Bugs25 Beitrag anzeigen
Ist es zulässig, die Klappentexte der Bücher zu zitieren
Im Rahmen der Grenzen des Zitatrechts (§51 UrhG): ja.

Zitat:
und (ggf. selbst erstellte) Coverabbildungen einzustellen
Nein, das ist im regelfall unzulässig. Sowohl die Covergestaltung als auch die Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt, es sei denn, die Schutzfristen wären schon abgelaufen.

Etwas anderes ist es, ein Buchcover - also die "Verpackung" der "Ware Buch" - abzubilden, wenn man dieses Buch verkaufen will. Da gilt vereinfacht gesagt das Urheberrecht dann insoweit als "erschöpft".
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 16:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2012
Beiträge: 2
Lächeln AW: Buchcover und Klappentexte

Danke!
Bugs25
Mit Zitat antworten

//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46