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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 21:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2012
Beiträge: 1
Standard Filesharing und Wohngemeinschaft


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Hallo,

in einer Wohngemeinschaft sind in letzter Zeit einige Mahnungen bzgl. Filesharing und verletzung der Urheberrechte eingegangen. es wurde keine UE abgegeben und dann kam eine einstweilige verfügung. der anschlussinhaber hat nun einen anwalt eingeschaltet.
von den mitbewohnern will es niemand gewesen sein, gab es schon gerichtserfahren die so waren und wie sind diese ausgegangen?

wie ist das mit den gegebenen Zeiten der angeblichen downloads/uploads?wenn man dort in der WG war bzw. dies nicht mehr weiß und alle anderen ein "alibi" haben ist man dann automatisch schuldig? irgendjemand könnte ja auch ein rechner angelassen haben obwohl derjenige nicht da war?


Danke.

edit: router war wahrscheinlich passwortgeschützt und verschlüsselt

Geändert von userulli (21.01.2012 um 00:29 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 12:16
Benutzer
 
Registriert seit: 05.10.2011
Beiträge: 51
Standard AW: Filesharing und Wohngemeinschaft

Hallo,
es gibt Gerichte die der Meinung sind, dass letztlich der Anschlussinhaber für den Anschluss (also auch f Rechtsverletzungen) verantwortlich ist auch wenn mehrere Personen den Anschluss gemeinsam nutzen. - Der Anschlussinhaber sollte also den Zugang überwachen.

Klar gibt es auch gegenteilige Urteile. Es kommt auf die genauen Umstände an.

Ohne (Fach-)Anwalt dürfte man hier kaum weiterkommen.

Geändert von TISch (21.01.2012 um 12:19 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 11:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.05.2010
Beiträge: 105
Standard AW: Filesharing und Wohngemeinschaft

Zitat:
Zitat von TISch Beitrag anzeigen
Hallo,
es gibt Gerichte die der Meinung sind, dass letztlich der Anschlussinhaber für den Anschluss (also auch f Rechtsverletzungen) verantwortlich ist auch wenn mehrere Personen den Anschluss gemeinsam nutzen. - Der Anschlussinhaber sollte also den Zugang überwachen.

Klar gibt es auch gegenteilige Urteile. Es kommt auf die genauen Umstände an.

Ohne (Fach-)Anwalt dürfte man hier kaum weiterkommen.
Ich sehe das genauso, ein (Fach-)Anwalt wäre wohl das Beste, was du machen kannst.
Bei Filesharing-Abmahnungen ist es ja auch häufig so, dass der Anschlussinhaber an sich den Verstoß persönlich gar nicht begangen hat (Bsp: WG (wie bei dir) oder ein Familienmitglied, wobei die Abmahnung bspw. an den Vater adressiert ist).
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