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| Anzeige ich habe eine Frage zum Zitieren von Zeitschriftenartikeln. In manchen Online-Shops lese ich (werbende) Auszüge aus Rezensionen bzw. Zeitschriftenartikeln. Beispielsweise wird eine DVD angeboten und unter "Pressemitteilungen" steht der Zeitschriftenname sowie ein Auszug aus einer Rezension. Der Auszug wird nicht durch Anführungszeichen bzw. Auslassungen durch eckige Klammern mit Punkten gekennzeichnet. Es wird auch nicht zu der Rezension verlinkt oder der Jahrgang der auch als Printversion erschienenen Zeitschrift genannt. Das Ganze sieht ungefähr so aus: Film YX für ? Euro Pressestimmen: Zeitschrift XY: Der Film YX handelt von ... [Kurzdarstellung einer Handlung mit leichter Wertung] Die Zeitschrift ist übrigens nicht kostenlos online abrufbar, sondern nur gegen Geld zu abonnieren. Meine Frage ist jetzt, ob die Nennung des Zeitschriftentitels als Quellenangabe ausreicht oder ob es nicht eigentlich viel mehr Angaben geben müsste. Vom wissenschaftlichen Arbeiten her kenne ich detaillierte Quellenangaben mit Autor, Link und Zugriffsdatum. Allerdings lese ich bei Angeboten für Bücher, DVDs oder CDs häufig die genannten Zitate bzw. Pressestimmen. Gilt da das Urheberrecht nicht? Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen! Vielen Dank schon einmal im Voraus! Kinaputt |
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| Du vergleichst gerade Äpfel mit Birnen. Ein Zitat in einer wissenschaftlichen Arbeit hat einen ganz anderen Rang und Bedeutung als ein Zitat auf einer Verpackung die dem Marketing dient. Zitat:
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] |
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| Hallo Styx, danke für deine Antwort. Das heißt es gibt einen Unterschied es gibt einen Unterschied beim Zitieren zu Werbe- bzw. Marketingzwecken und dem Zitieren auf einer Website? Also mir ist schon klar, dass man in wissenschaftlichen Arbeiten anders zitiert, aber wie sieht das mit so einer verkürzten Quellenangabe dann für eine eigene Website aus? Wenn es keine Werbezwecke gibt muss man also länger zitieren? Was genau muss dann in die Quellenangabe? Es würde sich ebenfalls wie beim Onlineshop um eine vorgestellte DVD handeln, die mit verschiedenen Angaben näher beschrieben wird und eben um einen Auszug aus Rezensionen einer kostenpflichtigen Online-Zeitschrift ergänzt werden soll. Irgendwie finde ich den § da nicht sonderlich klar formuliert... Toll, dass es hier Leute gibt, die sich da auskennen und einem weiterhelfen! Kinaputt |
| Tags: quellenangabe, urheberrecht, zitieren |
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