Hallo eRecht Mitglieder,
mein erster Eintrag im Forum, ist leider erforderlich, weil mir als Gesellschafter/Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft (UG) ein schwerwiegender Vertrauensbruch mit meinem Partner passiert ist und ich nun Angst um unsere Domain habe.
Zur Ausgangssituation: Wir sind beide gleichberechtigte (50/50) Gesellschafter/Geschäftsführer (ja, das geht

), allerdings läuft die Domain auf meinen Namen bei der Denic und somit auch bei unserem Provider. Auch die monatliche Server-Rechnung geht nur an mich persönlich.
Problem ist, die Unternehmergesellschaft trägt den gleichen Namen wie die Domain. Die Eintragung der Domain bei der Denic durch mich fand allerdings vor der Aufnahme des Unternehmens ins Handelsregister statt.
Wenn mein Partner sich nun weigert, die UG aufzulösen und ich gezwungen bin, mich auszahlen zu lassen und die Domain "mitnehmen" möchte, kann es domainrechtlich oder markenrechtlich dennoch Probleme für mich geben?
Beste Grüße
Max