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| Anzeige bin mir nicht sicher ob hier richtig angesiedelt und Entschuldigung auch für die Formulierung der Frage.. War schwierig.. Also: Bin Rentner (vorgezogene Altersrente ab 60) mit Hinzuverdienstgrenze 400,- Euro. Da ich aber auch ehrenamtlich viel Zeit aufwende, möchte ich jetzt nur bescheiden' etwas hinzuverdienen, um meinen knappen Rentenetat etwas aufzubesser, so ca. 150,- 200,- Euro. Ich habe aus meiner kaufmännischen Berufserfahrung ein zweites 'Standbein' in Richtung Einführung von 'Softwareprojekten, Mitarbeiterschulungen' usw. Dadurch habe ich eine große Erfahrung im Umgang mit PC, Notebook und den gängigen Software's wie Excel, Word usw. Ich überlege, im Internet (örtlich räumlich begrenzt) oder auch in der Zeitung, wo ich 33 Jahre gearbeitet habe, kleine Anzeigen aufzugeben in der Art: 'Achtung Senioren! Probleme im Umgang mit Computer, Notebook . Ich helfe Ihnen (evtl. schnell u. preiswert) Tel.......' Besteht für mich dabei eine Pflicht, dies als Gewerbe anzumelden und steuerlich zu erklären, wenn ich wirklich nicht mehr als 150,- bis 200,- Euro mtl. dabei verdiene? Danke für eine Einschätzung bzw. Rückinfo |
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