Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > E-Commerce

E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 14:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2012
Beiträge: 2
Standard Shop für Textilien Widerrufsrecht Pflicht?


Anzeige
Hallo zusammen,

ich bin aktuell dabei einen shop für den Vertrieb von Auto- und Heimtextilien aufzubauen. Die Waren werden hierbei meterweise verkauft, d.h. wir haben Stoffballen im Lager, ein Kunde bestellt zum Beispiel 2m und wir schnappen uns dann die Rolle und schneiden von dieser 2m ab.

Eigentlich sollte sich unser Angebot nur an Gewerbetreibende richten, da hier ein Widerrufsrecht nicht verpflichtend ist. Wir wollen einfach vermeiden, dass Kunden bei uns 1m Stoff bestellen, wir diesen zurück schicken und der Kunde dann ohne Grund die Ware zurückschicken kann und wir dann mit diesem Meter Stoff so lange nichts anfangen können, bis wieder einer einen Meter bestellt.

Klingt alles ein wenig harsch, ich weiss. Ich als Kunde finde es auch sehr wichtig die Möglichkeit zu haben Produkte zurück zu schicken, welche mir nicht gefallen. Bei uns hat der Kunde allerdings auch die Möglichkeit sich ein Warenmuster des jeweiligen Artikels zu bestellen, sodass man die Qualität überprüfen kann.

Wir sind in ner Zwickmühle... Einerseits verkaufen wir an Sattler, welche wirklich wissen was sie da kaufen, da eben diese aus der Textilbranche kommen, andererseits geht uns ein großes Kundenpotential flöten, da wir Hobbysattler usw garnicht erst beliefern eben wegen des Widerrufsrechts.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage (ist ein wenig länger geworden das ganze )
Ist es möglich, den Verkauf von Stoffen im Meter ohne Widerrufsrecht zu ermöglichen? Ich meine mich da an eine Klausel zu erinnern, welche besagt, dass Waren, welche speziell für den Kunden angefertigt werden oder auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten wurden vom Widerrufsrecht ausgenommen sind, ist das richtig? Würde diese Klausel in diesem Fall wirksam werden? Wir schneiden schließlich extra für diesen Kunden ein Stück Stoff von einer Rolle...

Vielen dank im voraus für eure Hilfe!

Liebe Grüße
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 12:35
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Shop für Textilien Widerrufsrecht Pflicht?

Allerdings ist das Stück Stoff in dieser Form sehr wahrscheinlich weiterverkaufbar. Ggf. Wertersatz. Die Anforderungen an "Kundenspezifikation" sind wohl ziemlich hoch.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 14:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Shop für Textilien Widerrufsrecht Pflicht?

Grundsätzlich ist dieses Stück Stoff natürlich wiederverkaufbar insofern es nicht beschädigt wurde, das ist ja klar. Wir würden z.B. auch Schaumteile (Sitzfläche ohne Stoffbezug) verkaufen, welche in Stückzahlen verkauft werden, da wäre die Rücknahme garkein Problem.

Die Sache ist einfach, dass wir dem Kunden durch den Verkauf im Laufmeter ja die Ware zurechtschneiden, daher wäre eine Rücknahme natürlich blöd, zumal unsere Kunden auch im voraus Muster anfordern können etc.

Sollte ich in diesem speziellen Fall lieber einen Anwalt fragen?

Liebe Grüße
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 14:47
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Shop für Textilien Widerrufsrecht Pflicht?

Vielleicht könnte man die normalen Längen (1m, 2m) zurücknehmen und bei kreativen Maßen wie 1,23m auf die Spezifikation verweisen. Aber ja, sicherlich ist hier ein Anwalt (ein spezialisierter) sinnvoller, grad, wenn man an einen größeren Kundenkreis verkaufen will.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 22.02.2012, 13:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Shop für Textilien Widerrufsrecht Pflicht?

Moin zusammen,

ich verkaufe auch Textilien im Einzel- und Großhandel und stand vor demselben Problem.
Man versendet zig Muster (die ja ebenfalls Geld kosten), der Kunde ordert einen Meter hiervon, 1 Meter davon... und sucht sich dann ein Stück heraus.
Da man ja auch die Versandkosten tragen muß, vom Umbuchen in der WaWi, dem Etikettieren und Ablegen der Retoure mal ganz abgesehen, kostet das richtig Geld.
Und das mal zufällig wieder ein Kunde kommt, der genau diese Länge genau dieses Stoffes will, ist recht ungewiss.

Ich habe mich jetzt darauf verlegt, nur noch weisse Ware zu ordern und lasse diese in einem angeschlossenen Unternehmen färben.
So kann ich wesentlich mehr Farben anbieten und kann in größeren Partien (und somit billiger) einkaufen.
Der Kunde muß über mich einen Werksvertrag mit der Färberei schließen.
Wenn er Widerruft, dann erstatte ich Versand und den Warenwert der weissen Ware.
Die Färbung war eine erbrachte Dienstleistung und kann nicht zurückgefordert werden.

So bleibe ich nur auf den geringen Kosten für weisse Ware und den Versandkosten sitzen UND habe noch die gefärbte Ware.

Vielleicht ist ja diese Möglichkeit auch für Dich machbar?

Um auf Deine Frage zurückzukommen:
Ich war nicht nur bei einem Anwalt und alle meinten, das der Kunde eindeutig ein Widerrufsrecht ausüben darf, wenn ich das nur nach seinem Wunsch ablänge. Die sind der Auffassung, daß ich das immer noch problemlos verkaufen könnte...
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Impressum Pflicht bei... JackBauer Verantwortlichkeit für Inhalte 4 02.09.2009 16:22
Impressum Pflicht? JackBauer Verantwortlichkeit für Inhalte 7 26.08.2009 15:52
Papierrechnung pflicht? w0k E-Commerce 7 08.08.2009 22:49
Passwortverschlüsselung - Pflicht? markus_so Sonstiges zum Onlinerecht 1 16.01.2007 13:05
Pflicht zur Namensnennung? Anonymous Sonstiges zum Onlinerecht 0 16.02.2006 14:40



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:47 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46