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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige ich bin ganz neu hier und habe da auch schon eine für mich sehr wichtige Frage. Erstmal muss ich sagen das ich weiß das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt aber ich finde das geht ein bischen zu weit. Ich bin nebenberuflich DJ und habe auf einer Internetplattform Werbung gemacht, bisher habe ich ausschließlich meine eigenen Bilder verwendet. Nun wollte ich aber ein neues anderes Bild haben was genau auf mein Aufgabengebiet hinweisst. Dafür habe ich im Internet nach bildern gesucht, den Suchbegriff eingegeben und dann kamen natürlich tausende Bilder. Eins davon hat mir sehr gut gefallen, dieses habe ich mir auf meinen Rechner kopiert. Es war kein Hinweis darauf zu erkennen wenn dieses Bild gehört oder das es rechtlich besonders geschützt ist. Es sind keine Menschen darauf zu erkennen, nur zwei Gegenstände. Wie auch imme, ich habe meine Werbung fertig gemacht und sie ins Netz gestellt (ca 23.30 Uhr), um 2.30 Uhr in der Nacht bekam ich dann eine email mit Ankündigung auf eine Abmahnung und Unterlassung . Streitwert: 30.000,-Euro!!!!! Ist das noch normal???? Wie kommt man denn auf solche Summen? Ist das überhaupt rechtens? ich fand das recht komisch weil in dieser kurzen Zeit gerade mal 2 Besucher die Anzeige gesehen haben wovon einer ich selber war. Kann es sein das die mich jetzt auf 30.000 Euro verklagen wollen???? |
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| Hallo, zuerst: Rechtsberatung im Einzelfall ist hier leider nicht gestattet... Zu dem geschilderten Fall gibt es generell zu sagen, dass die meisten Bilder rechtlich geschützt sind. Besonders Abmahnungen, da im Internet Bilder kopiert und ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet wurden, sind nicht gerade selten. Aus einer solchen Abmahnung wird meistens dann ein Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (wie in dem Beispiel unten auch) geltend gemacht. Der Streitwert beschreibt dabei aber nicht, wieviel du zu bezahlen hast, sondern bildet die monetäre Grundlage des Vorgangs. Die Summe, die von dir gefordert werden könnte, richtet sich jedoch nach dem Streitwert, den ich hier aber ziemlich hoch gegriffen finde. Wie gesagt, das ist keine Rechtsberatung, sondern meine Meinung |
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| Zitat:
Zum Streitwert: ich denke, dass 30.000 € für ein Bild doch außergewöhnlich ist. Also, am besten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. |
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| "Streitwert" ist nicht das, was man bezahlen soll, sondern eine Größe, anhand derer u.a. die Anwalts- und ggf. Gerichtsgebühren berechnet werden. Zitat:
Zitat:
Allerdings kann man nicht Äpfel und Birnen miteinander vergleichen und müsste insofern erstmal gucken, welchen Umfang die Rechtsverletzung denn im konkreten Fall hat. Zitat:
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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