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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Auch per E-Mail kann ein Vertrag entstehen. Ich denke, was du unter einem Vertrag verstehst, ist ein Formerfordernis.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Ja, das kann sein. Von einer Freundin (Staatsanwaltsgehilfin) wurde mir aber gesagt, das Daten wie E-Mails, ICQ Logs, Facebook Nachrichten, usw. vor Gericht bestand haben. Dennoch danke Geld ist ja, wie gesagt, angekommen. |
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| ... also "bestand haben" ist ein dehnbarer Begriff. Ob man damit Erfolg hat, ist eine andere Sache. E-Mails haben eine eher geringe Beweiskraft, da sie einfach zu fälschen sind, ebenso ICQ-Logs. Außer die Daten sind signiert. Natürlich können beide zur Beweisführung herangezogen werden, aber einen 100%igen Beweis liefert man damit nicht.
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