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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige durch stöbern im Internet findet ein Kunde einen für Ihn interessanten Artikel. In der Artikelbeschreibung steht "Eine Packung enthält 100 Rollen in einer Farbe mit 50 x 250 cm". Der Kunde bestellt daraufhin 32 Pakete am 1.1.11. Die Bestellbestätigung kommt per Post am 11.1.11. Entspricht seiner Vermutung nach 3200 Rollen. Die Bestellbestätigung kommt, der Kunde zahlt per Vorrauskasse am 20.1.11. Am 28.1.11 kommt die Ware per Post, allerdings nicht die bestellte Menge. Es waren zwar 32 Pakete aber keine 3200 Rollen, sondern lediglich 320 Rollen. Der Kund ruft daher bei der Firma an und Reklamiert. Der Verkäufer deklariert es mit einem EDV Fehler, der durch die Umstellung des Onlineshops passiert sein muss. Der Kunde möchte aber die bestellten 3200 Rollen haben. Der Verkäufer bietet aber nur an, die Ware zurück zu nehmen. Da es sich um einen "großen" Verkäufer handelt, müsste er diese Ware auf Lager haben. Was kann der Käufer jetzt tun? Ist der Käufer im Recht? Geändert von desmin (31.01.2012 um 08:53 Uhr). |
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__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Der Verletzung einer Leistungspflicht liegt ja beim Verkäufer, der nicht wie vereinbart geliefert hat. Der der Grundsatz "Pacta sunt servanda", also Verträge sind einzuhalten, gilt, hat der Käufer einen Anspruch auf Nacherfüllung (sprich Lieferung der noch fehlenden 2880 Rollen). Andernfalls könnte er auch vom Vertrag zurücktreten und evtl. Schadensersatz verlangen, wenn er die besagten Rollen woanders teurer ersteht. |
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