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| Du bist ja schon lange genug dabei, dass du weißt, dass ich letztere Frage nicht beantworten kann / werde. Bzgl. deines Beispiels: Mein Gedanke dazu ist, dass Betrüger den Dienst unabhängig davon nutzen werden, ob dort AGB sind oder nicht. Das dürfte zumindest die meisten nicht interessieren. Ich denke, dass so etwas auch einfach klar ist (dass ein Dienst nicht für illegale Zwecke genutzt werden darf), auch wenn ich nicht weiß, aus welcher gesetzlichen Regelung sich das ergeben würde. Vielleicht § 241 II. AGB haben oft auch einfach klarstellende Funktion und geben Gesetzesinhalt wieder. Oder sie beschreiben wann der Vertrag zu Stande kommt (Nicht schon die Eingangsbestätigung der Bestellung, sondern die Lieferbestätigung oder so). Wobei auch dies sich eigentlich aus den Umständen des Vertragsschlusses ergibt und nicht nur aus den AGB. Mir würde jetzt nur eine Haftungsfreizeichnungsklausel einfallen. Wie "Der Kunde hält den Anbieter .... von ... Schäden ... frei". Oder, dass man selbst nur in XY Bereich haftet. ICH würde argumentieren, dass sich das Zweite bei einem kostenlosen Vertrag schon daraus ergibt, dass er kostenlos ist. Allerdings scheint es mir dazu keine Urteile zu geben, was natürlich schade ist - interessiert mich übrigens auch schon länger diese Problematik. Zum anderen musst du bei solchen Haftungsklauseln, die vorsehen, dass der Kunde dir Geld gibt, überlegen, wie du an das Geld kommst. Willst du darauf vertrauen, dass die Leute richtige Daten von sich selbst angeben? Ich selbst habe schon mal einen Dienst betrieben, bei dem ich kaum AGB verwendet habe. Allerdings ließ sich hier auch weitaus weniger Illegales mit machen, als mit nem E-Maildienst. Link kommt mal per PN. Du müsstest mal aktivieren, dass ich dir PNs schicken kann.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. Geändert von Elradon (31.01.2012 um 11:53 Uhr). |
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