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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 14:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2012
Beiträge: 1
Standard Newsletterversand Datenbestand von 2007-2009


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Hallo,

ich bin betreiber einer Seite, wo ich auch mit einigen Shops Kooperationen hatte. Über meine Seite wurden verkäufe ausgelöst und der Kunde hat in den Agbs akzeptiert, dass mir sein Name, Email und Anrede übermittelt werden.

Ich habe lange keine Newsletter versendet, bis vor kurzem. Jetzt kriege ich ein schreiben von einem Anwalt, da sein Kunde sich nicht erinnert bei uns was gekauft oder zugestimmt zu haben. Ich habe nur ein Problem, den Partnershop gibt es nicht mehr und zudem haben wir nach dem Umzug des Servers einige Daten nicht mehr.

Was kann ich an eurer Stelle machen? Habt ihr ähnliche Fälle? Ich habe das Problem, dass ich es evtl. nicht nachweisen kann.

Vielen dank für eure Hilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 20:24
Benutzer
 
Registriert seit: 05.10.2011
Beiträge: 51
Standard AW: Newsletterversand Datenbestand von 2007-2009

Hallo,
Zunächst mal, Rechtsberatung im Einzelfall ist hier verboten. Bitte die Fälle abstrakt darstellen.

Eine einmal erteilte Einwilligungen zum Newsletterpfang sind nicht ewig gültig.

Schon eine Pause von 1,5 Jahren kann ausreichen, um eine Berechtigung zum erneuten E-Mail Versand zu verneinen.

http://www.e-recht24.de/news/marketi...willigung.html

Meiner Meinung nach, muss ein Shopbetreiber nachweisen können,
dass eine Einwilligung zum Newsletterempfang vorliegt.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 20:42
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Newsletterversand Datenbestand von 2007-2009

Und dass der Kunde zustimmt, dass die Daten an dich übermittelt werden, heißt auch nicht, dass sie damit Einverstanden sind Newsletter zu bekommen!
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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