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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige ich bin betreiber einer Seite, wo ich auch mit einigen Shops Kooperationen hatte. Über meine Seite wurden verkäufe ausgelöst und der Kunde hat in den Agbs akzeptiert, dass mir sein Name, Email und Anrede übermittelt werden. Ich habe lange keine Newsletter versendet, bis vor kurzem. Jetzt kriege ich ein schreiben von einem Anwalt, da sein Kunde sich nicht erinnert bei uns was gekauft oder zugestimmt zu haben. Ich habe nur ein Problem, den Partnershop gibt es nicht mehr und zudem haben wir nach dem Umzug des Servers einige Daten nicht mehr. Was kann ich an eurer Stelle machen? Habt ihr ähnliche Fälle? Ich habe das Problem, dass ich es evtl. nicht nachweisen kann. Vielen dank für eure Hilfe |
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| Hallo, Zunächst mal, Rechtsberatung im Einzelfall ist hier verboten. Bitte die Fälle abstrakt darstellen. Eine einmal erteilte Einwilligungen zum Newsletterpfang sind nicht ewig gültig. Schon eine Pause von 1,5 Jahren kann ausreichen, um eine Berechtigung zum erneuten E-Mail Versand zu verneinen. http://www.e-recht24.de/news/marketi...willigung.html Meiner Meinung nach, muss ein Shopbetreiber nachweisen können, dass eine Einwilligung zum Newsletterempfang vorliegt. |
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| Und dass der Kunde zustimmt, dass die Daten an dich übermittelt werden, heißt auch nicht, dass sie damit Einverstanden sind Newsletter zu bekommen!
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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