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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige angenommen ich benutze ein Foto mit mehreren Kindern für eine Gruppenseite z.B. bei Facebook. Der Fotograf des Bildes ist einverstanden. Aber eine der Mütter, deren Kind abgebildet ist, ist nicht einverstanden. Nun ist das Bild schon etwas älter und die Kinder eigentlich gar nicht zu erkennen. Man muss einem schon dazu sagen um wem es sich bei welchem Rücken handelt. Kann die Mutter verlangen, dass das Bild nicht verwendet wird? (wäre das Kind eindeutig zu erkennen, wäre es klar). Danke euch schonmal im Voraus |
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| Eine Rechtsberatung im Einzelfall (und das wäre eine Antwort auf die Frage hier) ist nur zugelassenen Rechtsanwälten erlaubt. Generell gilt das "Recht am eigenen Bild", Kinder werden in diesem Zusammenhang von den Sorgeberechtigten (gemeinsam!) vertreten. Ein Personenbildnis zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen, ist grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten erlaubt. Davon gibt es einige Ausnahmen:
Eine Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete eine Entlohnung dafür erhielt, daß er sich abbilden ließ. Das "Recht am eigenen Bild" setzt nicht voraus, daß z.B. das Gesicht zu sehen ist, es greift, wenn der Abgebildete für einen Dritten erkennbar ist. Dafür reicht es z.B., wenn eine nahestehende Person den Abgebildeten an einem Tattoo erkennt, das normalerweise nicht zu sehen ist, weil es an einer intimen Stelle angebracht ist.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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