Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Internationales Privatrecht

Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 13:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.01.2012
Beiträge: 4
Frage Foto mit Kindern von hinten - erlaubt?


Anzeige
Hallo,

angenommen ich benutze ein Foto mit mehreren Kindern für eine Gruppenseite z.B. bei Facebook. Der Fotograf des Bildes ist einverstanden. Aber eine der Mütter, deren Kind abgebildet ist, ist nicht einverstanden.
Nun ist das Bild schon etwas älter und die Kinder eigentlich gar nicht zu erkennen. Man muss einem schon dazu sagen um wem es sich bei welchem Rücken handelt.

Kann die Mutter verlangen, dass das Bild nicht verwendet wird? (wäre das Kind eindeutig zu erkennen, wäre es klar).

Danke euch schonmal im Voraus
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 16:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Foto mit Kindern von hinten - erlaubt?

Eine Rechtsberatung im Einzelfall (und das wäre eine Antwort auf die Frage hier) ist nur zugelassenen Rechtsanwälten erlaubt.

Generell gilt das "Recht am eigenen Bild", Kinder werden in diesem Zusammenhang von den Sorgeberechtigten (gemeinsam!) vertreten.

Ein Personenbildnis zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen, ist grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten erlaubt.

Davon gibt es einige Ausnahmen:
  • Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte
  • Übersichtsaufnahmen, auf denen der Abgebildete nur unwesentliches Beiwerk ist
  • Öffentliche Versammlungen, Demonstrationen, Umzüge u.ä.

Eine Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete eine Entlohnung dafür erhielt, daß er sich abbilden ließ.

Das "Recht am eigenen Bild" setzt nicht voraus, daß z.B. das Gesicht zu sehen ist, es greift, wenn der Abgebildete für einen Dritten erkennbar ist. Dafür reicht es z.B., wenn eine nahestehende Person den Abgebildeten an einem Tattoo erkennt, das normalerweise nicht zu sehen ist, weil es an einer intimen Stelle angebracht ist.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 19:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.01.2012
Beiträge: 4
Standard AW: Foto mit Kindern von hinten - erlaubt?

Vielen Dank. Ihre Antwort hat mir schon völlig ausgereicht.

Danke noch mal
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Gruppenbilder von Kindern im Internet veroeffentlichen nurklicken Strafrecht & Internet 1 25.07.2011 23:42
Veröffentlichung von Sportbilder und das von Kindern und Jugendlichen duckknight Sonstiges zum Onlinerecht 1 15.10.2010 01:30
Stimmen von Kindern im Radio spade Urheberrecht 2 09.09.2010 14:02
Datenschutz: Tausende Daten von Kindern bei haefft.de abrufbar Discuss24 Sonstiges zum Onlinerecht 0 08.12.2009 08:07
Bilder mit Kindern in Badeanzügen problematisch? Anonymous Sonstiges zum Onlinerecht 0 12.06.2006 22:12



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:04 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46